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Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme - Absatzlogistik

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Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme

Absatzlogistik

Inhaltsverzeichnis

 

01. Welche Aufgabe hat die Absatzlogistik?

Die Absatzlogistik (auch: Distributionslogistik, Marketinglogistik) ist der für den Kunden sichtbare Teil der Logistik am Ende der logistischen Kette und umfasst die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Güter und Informationen aus dem Unternehmen. Sie muss sicherstellen, dass der Kunde die bestellte Waren (mit den dazugehörigen Informationen) zur richtigen Zeit, in der richtigen Menge und in der vereinbarten Qualität zu wirtschaftlich vertretbaren Transportkosten erhält.

 

02. Welche Entwicklungen und Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Absatzlogistik?

Zentrale Fragestellungen und Entwicklungen der Absatzlogistik sind u. a.:

1.Lagerlogistik, z. B.:
 Tendenz zur zentralen Lagerhaltung (vgl. den Aufbau von Logistikzentren großer Firmen wie z. B. Lidl, Aldi, DHL)
 Optimierung der Lagertechnik, z. B.:
  -Automatisierung, chaotische Lagerhaltung
  -Identifikationssysteme, Lagerbeschilderung
  -Kommissionierungssysteme und -techniken
 Make-or-Buy-Überlegungen, z. B.:
  -Eigenlager/Fremdlager,
  -Eigentransport/Fremdtransport
2.Optimierung der Auftragsabwicklung
3.Entscheidungen über geeignete Distributionskanäle, z. B.:
 direkter/indirekter Absatz
 Sonderformen (z. B. E-Commerce, FOC–Factory-Outlet-Center)
4.Optimierung der Absatzwege, z. B.:
 unternehmenseigene Absatzorgane, z. B.:
  Geschäftsleitung, Mitarbeiter der Marketingabteilung, Reisende
 unternehmensfremde Absatzorgane, z. B.:
  Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler
5.Einsatz der Telekommunikation beim Transport, z. B.:
 Funktelefonsysteme
 mobile Datenkommunikation (Laptop, ISDN, DSL)
 satellitengestützte Systeme (z. B. GPS – Global Positioning System)
6.Optimierung der Tourenplanung, z. B.:
 Minimierung von: Transportstrecke/-zeit, der variablen Kosten, der Anzahl der Fahrzeuge
 Einsatz von Softwaresystemen zur Tourenplanung
7.Tendenzen:
 Die Individualisierung der Kundenbedarfe wird mit einer Anonymisierung der Versorgung beantwortet, z. B. Kostensenkung durch Zusammenfassung von Transportaufträgen (zeitlich und mengenmäßig)
 Unterstützung der Güter- und Informationsverteilung durch EDV-Einsatz und Telekommunikation
 Abkehr vom Bestandsmanagement hin zum Bewegungsmanagement: Neue Informationstechnologien erlauben das frühzeitige Erkennen von Planabweichungen in den Prozessen; Störungen werden nicht mehr durch eine Steuerung der Bestände, sondern durch eine Beschleunigung/Verzögerung der Prozesse korrigiert.

Hinweis

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Nachfolgend werden einige ausgewählte Fragestellungen zur Absatzlogistik behandelt.

 

03. Nach welchen Kriterien können Läger gegliedert bzw. aufgebaut sein?

  • nach Funktionen:

    • Beschaffungslager

    • Absatzlager

    • Fertigungslager

  • nach Lagergütern:

    • Materiallager

    • Handelswarenlager

    • Materialabfalllager

    • Erzeugnislager

    • Werkzeuglager

    • Büromateriallager

  • nach der Bedeutung:

    • Hauptlager

    • Nebenlager

  • nach dem Standort:

    • Innenlager

    • Außenlager

  • nach dem Eigentümer:

    • Eigenlager

    • Fremdlager

      • Konsignationslager

      • Kommissionslager

      • Lagereien

  • nach der Bauart:

    • offene Bauart

    • halboffene Bauart

    • geschlossene Lager (Baulager)

  • nach der Lagertechnik:

    • Flachlager

    • Bodenlager

    • Stapellager

    • Blocklager

    • Regallager

  • nach dem Automatisierungsgrad:

    • manuelle Lager

    • mechanisierte Lager

    • automatische Lager

  • nach dem Grad der Zentralisierung:

    • Zentrallager

    • dezentrale Lager.

 

04. Welche wesentlichen Packmittel gibt es?

imported

 

05. Welche Lagermittel werden eingesetzt?

imported

 

06. Welche Einlagerungssysteme gibt es?

  • Magazinierprinzip:

    Jedes Material hat seinen festen Lagerplatz.

  • Lokalisierprinzip (chaotische Lagerung):

    Die Festlegung des Lagerplatzes erfolgt bei jedem Eingang neu.

 

07. Welche Kommissioniersysteme sind geläufig?

  • Statische Kommissionierung:

    Mann-zur-Ware

  • Dynamische Kommissionierung:

    Ware-zum-Mann

 

08. Was versteht man unter Lagerhaltungskosten?

Die Lagerhaltungskosten sind die Kosten, die durch die Lagerung von Material verursacht werden. Sie beinhalten folgende Einzelkosten:

  • Zinskosten

  • Lagerraumkosten

  • Abschreibungen

  • Kosten für Heizung

  • Kosten für Wartung

  • Kosten für Verderb

  • Versicherungskosten

  • Mietkosten

  • Kosten für Beleuchtung

  • Kosten für Instandhaltung

  • Kosten für Schwund

  • Kosten für Veralterung.

 

09. Welche unterschiedlichen Verkehrsträger gibt es?

  • Eisenbahngüterverkehr

  • Güterkraftverkehr

  • Paketdienste

  • Binnenschifffahrt

  • Luftfrachtverkehr

  • Seeschifffahrt

  • Rohrleitungssysteme.

 

10. Welche Leistungsmerkmale sind für die Auswahl von Verkehrsträgern von Bedeutung?

  • Schnelligkeit:

    tatsächliche Beförderungszeit des Verkehrsmittels

  • Sicherheit:

    steht im Zusammenhang mit der Transportdauer, den eingesetzten Verkehrsmitteln, den Verkehrswegen und der Umschlagshäufigkeit der Güter

  • Zuverlässigkeit:

    Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit des Verkehrsträgers

  • Frequenz:

    Planmäßigkeit und Häufigkeit von Verbindungen

  • Netzdichte:

    Anzahl der Stationen für die Anlieferung und Abholung von Gütern

  • Kapazität:

    Fassungsvermögen des Verkehrsträgers bezogen auf Gewicht und Volumen der Güter

  • Kosten:

    Gesamtkosten für den Verlader.

 

11. Welche Merkmale der zu befördernden Güter sind für die Transportwahl von Bedeutung?

  • Das Gewicht der Güter

  • der Wert der Güter

  • die Verderblichkeit der Güter

  • der Zustand der Güter

  • die zu bewältigende Strecke

  • der Umfang des Transports

  • die Dringlichkeit des Transports

  • die Häufigkeit des Transports

  • die Empfindlichkeit der Güter.

 

12. Welchen generellen Transportbedarf hat ein Unternehmen?

  • Innerhalb der Materialwirtschaft:

    • Transport vom Lieferanten

    • Transport beim Wareneingang

    • Transport der Lagerung

  • innerhalb der Produktion:

    • der innerbetriebliche Transport

  • innerhalb der Absatzwirtschaft:

    • der Transport zum Lieferanten.

 

13. In welche Verkehrsarten unterteilt sich die Verkehrswirtschaft?

  • Personenverkehr

  • Nachrichtenverkehr

  • Zahlungsverkehr

  • Güterverkehr.

 

14. Bei welchen materialwirtschaftlichen Funktionen (= Verrichtungen) entsteht innerbetrieblich ein Transporterfordernis?

Innerbetrieblicher Transport fällt bei folgenden Verrichtungen an:

  • der Warenannahme

  • der Einlagerung

  • der Bereitstellung

  • der Umlagerung

  • der Kommissionierung

  • der Auslagerung u. Beladung der externen Verkehrsträger.

 

15. Welche Transportmittel des innerbetrieblichen Transportes sind zu unterscheiden?

  • Hubwagen:

    • Handhubwagen

    • Elektrohubwagen

    • Elektrogabelhubwagen

    • Hochhubwagen (bis ca. 3 m)

  • Stetigförderer/Förderanlagen:

    • Förderband

    • Rollenförderer

    • Rollenbahn

  • Kisten- und Sackkarre

  • Flurförderfahrzeuge:

    • Hochregalstapler (ca. 7,5 bis 12 m)

    • Hubstapler

    • Schlepper

    • fahrerlose Kommissioniersysteme

  • Hebezeuge:

    • Kräne

    • Aufzüge

    • Hebebühnen.

 

16. Was ist die Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB)?

Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt von 2009, die durch die Verordnung vom 3. August 2010 geändert worden ist, dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland.

Die Verordnung regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung einschließlich der Beförderung von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union (innergemeinschaftliche Beförderung) gefährlicher Güter

  • auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr),

  • auf der Schiene mit Eisenbahnen (Eisenbahnverkehr) und

  • auf allen schiffbaren Binnengewässern

in Deutschland. Sie regelt nicht die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen.

Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.

 

17. Wie müssen Verpackungen zum Transport von Gütern beschaffen sein?

Die Verpackungen müssen generell so hergestellt sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhaltes ausgeschlossen ist. Beim Transport von gefährlichen Gütern müssen sie baumustergeprüft und der Gefahr angemessen sein.

 

18. Welche Absatzwege sind möglich?

Zwischen Hersteller und Verbraucher können folgende Stufen eingeschaltet sein:

  1. Hersteller – Spezialgroßhandel – Sortimentsgroßhandel – Einzelhandel – Verbraucher

  2. Hersteller – Großhandel – Einzelhandel – Verbraucher

  3. Hersteller – Einkaufsgenossenschaft – Einzelhandel – Verbraucher

  4. Hersteller – Einzelhandel – Verbraucher

  5. Hersteller – Verbraucher

  6. im Außenhandel tritt zwischen Hersteller und Groß- bzw. Einzelhändler zusätzlich noch der Importeur bzw. Exporteur.

 

19. Welche Vertriebsformen werden unterschieden?

Man unterscheidet den Direktabsatz und den indirekten Absatz – durch betriebseigene Verkaufsorgane oder durch betriebsfremde Verkaufsorgane.

 

20. Wann ist der direkte Absatz zweckmäßig?

Der direkte Absatz ist nur dann zu empfehlen, wenn Fertigung und Verbrauch räumlich nicht zu weit entfernt liegen, der Hersteller die Waren bereits in konsumfähiger Größe und Verpackung liefert, die Qualität gleichbleibend ist, Fertigung und Absatz gleichmäßigen Marktschwankungen unterworfen sind oder bei Objekten, die nur auf Bestellung geliefert werden.

 

21. Wie erfolgt der Vertrieb im Rahmen des direkten Absatzes?

Zum direkten Absatz zählen alle Vertriebsformen, die nicht den Handel einschalten. Der Vertrieb erfolgt

  • bei Großprojekten durch die Geschäftsleitung selbst

  • durch dezentrale Verkaufsbüros, die bestimmte Absatzgebiete betreuen und den Geschäftsverkehr mit den Kunden abwickeln

  • durch Reisende oder durch Fabrikfilialen, die sich insbesondere für Massenartikel eignen (z. B. Salamanderschuhe)

  • durch Franchising

  • über Sonderformen (Automaten, Postversand, Messen, Börsen usw.)

  • über Handelsvertreter, Kommissionäre oder Makler.

 

22. Welche Formen des indirekten Absatzes werden unterschieden?

Beim indirekten Absatz wird der Handel zwischengeschaltet. Grundsätzlich wird zwischen dem Großhandel und dem Einzelhandel unterschieden.

 

23. Wann ist der indirekte Absatz vorherrschend?

Der indirekte Absatz ist notwendig, wenn der Vertrieb nicht von den Herstellern selbst vorgenommen werden soll oder kann. Das trifft in der Regel zu bei Massenprodukten, die in kleinen Mengen verbraucht werden; wie z. B.

  • beim sogenannten Aufkaufhandel

  • bei einer Weiterverarbeitung durch den Handel

  • bei technisch aufwändiger Lagerhaltung und schwierigem Transport

  • bei der Notwendigkeit besonderer Sachkenntnis von Waren und Marktverhältnissen

  • beim Absatz komplementärer Güter

  • bei großen Qualitätsunterschieden in der Produktion, denen beim Verbraucher ein Bedarf nach gleichwertigen Erzeugnissen gegenübersteht und bei weitgehender Spezialisierung der Produktion, die als Folge des Fehlens eines Vollsortiments die Zwischenschaltung des Handels erfordert.

 

24. Wann werden zur Intensivierung des Absatzes Handelsvertreter und wann Reisende eingesetzt?

Handelsvertreter sind rechtlich selbstständige Kaufleute und üben ihre Tätigkeit auf eigenes Risiko aus. Reisende hingegen sind angestellte Mitarbeiter des Unternehmens.

Es ist daher zu prüfen, ob die Kosten der Reisenden oder die der Handelsvertreter höher sind. Die Handelsvertreter erhalten eine umsatzabhängige Provision, die Reisenden ein umsatzunabhängiges Gehalt und eine umsatzabhängige Prämie.

Jedoch dürfen Kostengesichtspunkte nicht allein ausschlaggebend sein, da die Handelsvertreter in der Regel nur die Erfolg versprechenden Kunden aufsuchen.

Durch Reisende, deren Aufgabe auch eine intensivere Betreuung der Kunden und potenzieller Abnehmer ist, lässt sich der vorhandene Markt für die eigenen Produkte besser erschließen.

 

25. Welche Vor- und Nachteile des indirekten Absatzes lassen sich nennen?

Indirekter Absatz
VorteileNachteile
  • großer Kundenkreis wird erreicht
  • hohe Absatzmengen können realisiert werden
  • Degression der Vertriebs- und Logistikkosten möglich
  • Sortimentsverbund des Handels wird genutzt
  • Identität kann verloren gehen
  • Störungen/Auflagen in der Zusammenarbeit
  • kein direkter Zugang zu Marktinformationen
  • fehlende Beeinflussung der Marketingaktionen
  • Umgehung der Preisempfehlungen

 

26. Was bezweckt das Produkthaftungsgesetz?

Das Produkthaftungsgesetz vom 01. Januar 1990, in der letzten Änderung vom 17.07.2017, ist eine Umsetzung der EG Richtlinie „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte“ (Produkthaftungsrichtlinie) in nationales Recht. Somit wurde der Verbraucherschutz EGweit vereinheitlicht.

 

27. Was sind die Schwerpunkte des Produkthaftungsgesetzes?

Das Produkthaftungsgesetz ist als verschuldenunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) ausgelegt. D. h. Produzenten haften allein aufgrund des Umstandes, dass sie Produkte in den Verkehr bringen und hierdurch Personen- oder Sachschäden hervorgerufen werden.

 

28. Welches sind die Rechtsgrundlagen der Produkthaftung?

Die Haftung von Herstellern für die Fehlerfreiheit und damit auch für die Sicherheit von Produkten wird durch unterschiedliche Regelungen begründet:

Zum einen können Ansprüche aus speziellen gesetzlichen Sondervorschriften, wie z. B. das Produkthaftungsgesetz, abgeleitet werden.

Zum anderen kann die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt im BGB begründet sein. Hierbei ist noch zwischen Ansprüchen aus den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und Ansprüchen aus dem vertragsunabhängigem BGB-Deliktrecht § 823 zu unterscheiden.

 

29. Was folgt aus der Generalklausel der deliktischen Haftung nach BGB für die Produkthaftung?

Merke

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Rechtsgrundlagen

§ 823 Abs. 1 BGB legt fest:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Daraus kann für die Hersteller von Produkten folgendes abgeleitet werden:

Er muss sich so verhalten und dafür Sorge tragen, dass nicht innerhalb seines Einflussbereiches widerrechtlich Ursachen für Personen- und Sachschäden gesetzt werden.