Kursangebot | Gestaltung von Schnittstellen und Projekten | Interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen und Versorgungsformen gestalten

Gestaltung von Schnittstellen und Projekten

Interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen und Versorgungsformen gestalten

01. Was ist Kooperation?

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Als Kooperation ist Zusammenarbeit im weitesten Sinn zu verstehen. Diese kann zwischen Stellen, Abteilungen und Bereichen innerhalb eines Betriebes bzw. Unternehmens passieren. Auch in einem Konzern oder mit anderen Unternehmen, Organisationen oder Behörden kann kooperiert werden. Die Kooperation kann einmalig oder dauerhaft angelegt sein. Kooperationen können auch vertraglich gestaltet werden.

Kooperationsstrategien werden verfolgt, wenn die Gesundheits- und Sozialbetriebe keine deutlichen Wettbewerbsvorteile erreichen oder ihnen dazu die erforderlichen Ressourcen fehlen. Zu den Kooperationsformen können Joint Ventures, Unternehmensverbindungen und strategische Allianzen zählen. Eine Reihe von Kooperationen wie das Belegarztmodell, Vertragsarztmodell, Praxiskliniken und Kooperationen mit Krankenkassen sind denkbar.

Nachteile bei Kooperationen sind der mögliche Know-how-Abfluss, Instabilitäten und ein erhöhtes Konfliktpotenzial durch die Schnittstellenzunahme sowie ggf. Einbußen in der Autonomie des Unternehmens.

Eine Kooperation kann auch zur Konzentration führen, wenn die Unternehmen sich zusammenschließen und fusionieren oder einen Konzern bilden.

Unternehmenszusammenschlüsse entstehen, wenn rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen sich zu einer größeren Wirtschaftseinheit vereinigen. Die Selbstständigkeit der einzelnen Unternehmen wird dadurch eingeschränkt oder aufgehoben.

Grafische Darstellung möglicher Arten von Unternehmenszusammenschlüssen:

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In einer Kooperation bleiben die beteiligten Unternehmen jeweils sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich selbstständig, z. B.: Arbeitgeberverband, Baukonsortium.

Bei einer Konzentration verliert ein Unternehmen seine wirtschaftliche, nicht aber seine rechtliche Selbstständigkeit, z. B.: AG, die Krankenhäuser und Pflegeheime betreibt, ist eine horizontale Konzentration.

Ein Krankenhauskonzern, der einen Getränkehandel integriert, ist eine vertikale Konzentration.

Durch eine Fusion verschmelzen die Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit, z. B.: Unikliniken in zwei Städten verschmelzen.

 

02. Was sind interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen?

Das Beispiel der Krankenhausorganisation zeigt die Notwendigkeit der interdisziplinären Kooperation. Ärzte, Pflege und Administration sind gemeinschaftlich am Prozess der Behandlung beteiligt.

Diese Kooperationsbeziehungen zwingen regelmäßig dazu, die Abteilungs- und Bereichsorganisation durch integrierte und interdisziplinäre Prozessorganisation zu ersetzen.

Beispiel

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Weitere Kooperationsbeziehungen:

  • Im ambulanten Bereich müssen die Investitionen über die Leistungsentgelte finanziert werden. Gerade bei teuren technischen Geräten ist es betriebswirtschaftlich erforderlich, dass diese ausgelastet werden. So haben die Kooperationen auf dem Gebiet der gemeinschaftlichen Nutzung deutlich zugenommen.

  • Durch die Kooperation zwischen Arzneimittelversandhandel und Drogerie sind Stellen entstanden, an denen (nach entsprechender Prüfung) rezeptpflichtige Arzneimittel abgeholt werden können.

  • Von erheblicher Bedeutung ist die Einführung des Entgeltsystems auf Basis von Diagnosis Related Groups (DRG), das tendenziell dazu führt, dass Krankenhäuser nicht konkurrenzfähige Abteilungen schließen und vermehrt Kooperationen durch Fusionen und Kompetenzbündelungen eingehen.

  • Sektorenübergreifende Kooperationen mit Gesundheitsanbietern wie beispielsweise eine Fachklinik für Orthopädie (stationärer Sektor) und Rehabilitationsklinik (AHB).

 

03. Was sind interdisziplinäre Versorgungsformen?

Interdisziplinäre Versorgung im Gesundheitsbereich kann durch die besondere Versorgung, medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder auch durch Disease-Management-Programme erreicht werden.

Im Sozialbereich können interdisziplinäre Versorgungen durch Jugendhilfe, Arbeitsförderung, Fallmanagement oder professionelle Pflegeberater erreicht werden.

 

04. Was versteht man unter besonderer Versorgung?

Die Patienten werden durch Sektoren und fachübergreifend in interdisziplinär vernetzten Strukturen auf Basis von § 140a SGB V versorgt. Die Koordination durch den Hausarzt und die Kooperation aller an den Behandlungsprozessen Beteiligten soll der Patient stärker in den Mittelpunkt der besonderen Versorgung rücken.

Der Versorgungsumfang erstreckt sich auf die ambulante und stationäre Versorgung. Ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer schließen dazu selektive Einzelverträge zum Leistungsangebot und zur Vergütung direkt mit den Krankenkassen ab.

So können Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, pharmazeutische Hersteller und Hersteller von Medizinprodukten Verträge hinsichtlich Lieferung und Leistung sowie Kooperationsumfang und -struktur schließen.

Beispiel

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Patient geht zum Hausarzt, der diesen zum Facharzt überweist, welcher den Patienten zu einer Apotheke mit Selektivvertrag weiterleitet.

 

05. Was versteht man unter Disease-Management-Programmen?

Disease-Management-Programme (DMP) sind nach § 137 f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, die sich nach evidenzbasierten Leitlinien richten. Die Zulassung der Programme erfolgt durch das Bundesversicherungsamt. Programme existieren zurzeit für:

  • Brustkrebs

  • koronare Herzkrankheit

  • Modul Herzinsuffizienz zum DMP KHK

  • Diabetes mellitus Typ I und II

  • chronisch obstruktive Atemwegserkrankung

  • Asthma bronchiale.

Nach Zulassung des Programms können die Krankenkassen einem Patienten ein DMP anbieten. Der Patient kann sich dann bei einem koordinierenden Arzt einschreiben. Damit erklärt er gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenweitergabe und den Verzicht die freie Arztwahl für die Behandlung dieser Krankheit.

Die Therapieziele werden zwischen koordinierendem Arzt und Patienten abgestimmt. Die Programme regeln, welche Untersuchungen und Therapien vorgenommen werden müssen und wann eine Über- oder Einweisung erforderlich ist. Der Patient ist verpflichtet, mitzuwirken und an Schulungen teilzunehmen. So können Komplikationen und Spätfolgen vermieden werden. Der Arzt ist zur Dokumentation und zur Teilnahme an indikationsbezogenen Fortbildungen verpflichtet. Die Versorgung erfolgt entsprechend der medizinischen Notwendigkeit sektoren- und fachübergreifend oder interdisziplinär.

 

06. Was ist ein medizinisches Versorgungszentrum?

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) entsprechen dem Modell der (ehemaligen) Poliklinik. Sie sind nach § 95 SGB V fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen der ambulanten Versorgung. Die angestellten oder selbstständigen Ärzte müssen über mindestens zwei unterschiedliche Gebiets- oder Schwerpunktbezeichnungen verfügen.

Gründer eines MVZs können Ärzte, Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie gemeinnützige Trägerorganisationen sein. Dadurch ist eine interdisziplinäre Versorgung möglich. Wenn ein Krankenhaus in dem MVZ beteiligt ist, liegt eine sektorenübergreifende Versorgung vor.

Die Patienten finden im MVZ unterschiedliche Fachgebiete unter einem Dach und haben dadurch kurze Wege. Durch Kooperation und Information kann die Anamnese, Diagnostik und Therapie besser abgestimmt, Doppeluntersuchungen können vermieden werden und die Arzneimittelversorgung kann optimiert werden. Die Leistungserbringer nutzen Großgeräte, Medizintechnik und Verwaltung gemeinsam.

Duch diese Zusammenschlüsse ist eine umfangreiche interdisziplinäre Behandlung des Patienten mit kurzen Wegen möglich.

Kritikpunkt dieser fach- und sektorenübergreifenden Versorgung bleibt der Datenschutz durch unvermeidliche Weitergabe sensibler Patientendaten.

 

07. Was ist soziales Fallmanagement?

Fallmanagement wird z. B. in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation nach SGB IX, in der Jugendhilfe SGB VIII und auch in der Arbeitsförderung nach SGB III durchgeführt. Hierbei ist ein Sachbearbeiter für die gesamte Betreuung eines Falls d. h. Klienten/Kunden hinsichtlich aller Hilfen-, Förderungs- und Kooperationsleistungen verantwortlich. Insbesondere die Überwachung und Sicherstellung der Compliance des Leistungsempfängers, im Sinne eines Forderns und Förderns, stehen im Vordergrund.

 

08. Was sind Pflegeberater?

Pflegeberater sind die Schnittstelle zwischen den Leistungserbringern und den Kunden in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie geben den Kunden die notwendigen Informationen über Leistungsanspruch und -angebot. Damit sie ihre Koordinations- und Kooperationsfunktion fachgerecht ausüben können, werden sie nach § 7a SGB XI z. B. in Pflegestützpunkten angesiedelt und speziell ausgebildet. Das zum 01.01.2017 in Kraft getretene PSG III stärkt die Pflegeberatung und Unterstützung im Alltag durch die Kommunen.