Kursangebot | Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse | Leistungsrechnung durchführen

Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse

Leistungsrechnung durchführen

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01. Wie können Leistungen erfasst werden?

Die Erfassung der betrieblichen Leistungen kann unterschiedlich erfolgen. Im Folgenden sind die Kosten- und Leistungsdaten für die Kostenträgerrechnung eines Krankenhauses dargestellt.

Die zu erfassenden Betriebsdaten für weitere Bereiche eines Krankenhauses können wie folgt aussehen:

Leistungen bzw. BezugsgrößeDatenquelleleistende Kostenstelle
BeköstigungstageAnzahl EssenKüche
kg WäscheLeistungsstatistikWäscherei
Belegungstage je DRGMitternachtsstatistik, BelegungsstatistikAufnahme
PPR Minuten je DRGPPR StatistikPflegedienstleitung
Medikamente je DRGMaterialentnahmescheineZentralapotheke
Verwaltungsbedarf je FallMaterialentnahmescheineVerwaltung
Anzahl der Prozeduren je OPS/ICPMOP-DokumentationOP
OP Minuten je DRGOP-DokumentationOP Leitung
Schnitt-Naht-ZeitenOP-DokumentationOP
Personal je OPOP-DokumentationOP
Einleitungs-AusleitungszeitenAnästhesie-ProtokollAnästhesie
MaterialOP-DokumentationOP
Anästhesie Minuten je DRGAnästhesie-ProtokollOP
Punkte je DRGLaborLabor
Punkte je DRGAmbulanzAmbulanz
Punkte je DRGRöntgenRöntgen
FallzahlVerwaltungsprogrammPatientenaufnahme

Bei der Ausgliederung der nicht kalkulationsrelevanten Aufwendungen ist wie folgt vorzugehen:

  1. Anhand der Leistungsstatistik sind die Zahl aller Leistungen der Kostenstelle und die Zahl der für Dritte erbrachten Leistungen zu ermitteln.

  2. Die Leistungszahlen sind ggf. mit Gewichtungsfaktoren zu gewichten.

  3. Die je gewichteter Leistung anfallenden Kosten werden ermittelt.

  4. Die Kosten je gewichteter Leistung werden mit der Zahl der für Dritte erbrachten Leistungen multipliziert. Das Produkt stellt den Ausgliederungsbetrag dar.

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02. Wie ermittelt sich das Erlösbudget eines Krankenhauses?

Die Erlösbudget der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser nach § 3 Bundespflegesatzverordnung (BpflV) wird von 2013 bis 2018 für das Krankenhaus individuell berechnet. Es werden ein Gesamtbetrag und ein Basisentgeltwert berechnet.

Der § 3 BpflV enthält finanzielle Ausgleichsmechanismen, so werden die Mehr- oder Mindererlöse wie folgt ausgeglichen:

  1. Mindererlöse werden für die Jahre 2013 bis 2016 zu 95 % und ab dem Jahr 2017 zu 50 % ausgeglichen.

  2. Mehrerlöse, die infolge einer veränderten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren entstehen, werden vollständig ausgeglichen.

  3. Sonstige Mehrerlöse werden für die Jahre 2013 bis 2016 zu 65 % ausgeglichen, ab dem Jahr 2017 werden sonstige Mehrerlöse bis zur Höhe von 5 % des veränderten Gesamtbetrags nach Abs. 2 Satz 5 zu 85 % und darüber hinaus zu 90 % ausgeglichen.

Die Ausgleiche im Rahmen der Mehr- oder Minderleistungen führen ggf. zu finanziellen Verlusten. Daher ist es aus Sicht der Krankenhäuser erforderlich, die vereinbarten Mengen auf den Punkt zu treffen.

Das Budget errechnet sich nach dem Formular B1 der BpflV. Das Formular E1plus der BpflV, die Aufstellung der mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelte für das Krankenhaus, erfasst die vereinbarten DRG Leistungen nach Art und Menge.

 

03. Wie kann ein Krankenhaus seine Leistungen und Erlöse planen?

Im Rahmen der Erlösplanung eines Krankenhauses sind externe und interne Faktoren maßgeblich. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen setzen sich aus zwei externen Faktoren zusammen: Die relevanten Größen sind der künftige Bundesbasisfallwert sowie die im Fallpauschalenkatalog hinterlegten Relativgewichte. Durch Multiplikation mit den entsprechenden Mengen an DRG errechnet sich das Erlösbudget des Krankenhauses.

Weitere Größen sind der Case-Mix (CM = Summe aller Relativgewichte aller DRG) und der Case-Mixindex (CMI = CM geteilt durch die Fallzahl). Die Relativgewichte unterliegen einer jährlichen Nachkalkulation durch das InEK, um pro DRG einen möglichst aktuellen durchschnittlichen Ressourcenaufwand ermitteln zu können.

Danach ergeben sich folgende Formeln:

$$CM=\sum\limits_{n}^{(x=1)} Relativgewicht \;DRG_{x}$$

 

$$Erlösbudget = CM\; \cdot\; Bundesbasisfallwert$$

 

$$CMI\; =\; \frac{CM}{Fallzahl}$$

 

$$Fallzahl\; =\; \frac{(Aufnahmen\; +\; Entlassungen)}{2}$$

Neben den externen Vorgaben beeinflussen auch interne Faktoren die Planung der Krankenhauserlöse. Die Mengen und die Struktur der DRG-Fallzahlen sind der bedeutendsten Planungsbereich. Diese wird im Formular E1 abgebildet.

Darüber hinaus beeinflussen auch die Erträge aus Wahlleistungen die Krankenhausplanerlöse. Sie sind nicht Bestandteil des vereinbarten Budgets und können neben den DRGs erlöst werden. Es gibt zwei Gruppen von Wahlleistungen: Erlöse aus wahlärztlichen sowie aus sonstigen nichtärztlichen Leistungen.

Des Weiteren erzielt das Krankenhaus Erlöse im Bereich der ambulanten Notfallversorgung und in den zugelassenen Ambulanzen.

 

 

04. Wie können Leistungen budgetiert werden?

In der folgenden Tabelle ist das Leistungsbudget der Fachabteilung Innere eines Krankenhauses der Regelversorgung mit 20 Betten, dessen Auslastung mit 93 % geplant wird, kurzgefasst dargestellt:

  Budget 2019Budget 01 - 06Ist 01 - 06Abweichung
     absolutrelativ
FälleFallzahl9.7894.8954.658- 237- 4,83%
DRGCase-Mix8.1254.0634.107451,10%
 Case-Mix- Index0,830,830,890,067,23%

Die relativen Abweichungen können in Gesprächen des Controlling mit dem Chefarzt genutzt werden, um entsprechende Maßnahmen durchzuführen z. B.:

  • Fallzahlsteigerung durch Marketing

  • Überprüfung der Codierung zur Verbesserung des Case-Mix.

Die Grundlage der Planung ist das externe Budget, die vereinbarte DRG-Leistung nach Formular E1 Plus.

 

 

05. Wie können Erträge und Leistungen differenziert werden?

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Andersleistungen stehen Umsätze in andere Höhe gegenüber, dies sind z. B.: kostenrechnerisch und bilanziell unterschiedlich bewertete Bestandsveränderungen bei unfertigen Leistungen.

Zusatzleistungen stehen keine Umsatzerlöse gegenüber.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen
  • aktivierte Eigenleistungen

  • entwickelte Patente

  • „vergelt‘s Gott-Leistungen“

  • unentgeltliche Leistungen.

 

06. Wie können Leistungen innerbetrieblich verrechnet werden?

Die Leistungen und Kosten der Vorkostenstellen Labor, Röntgen, Küche, Hauswirtschaft etc. können mittels der Bezugsgrößen auf die Hauptkostenstellen verrechnet werden.

VorkostenstelleBezugsgröße z. B.
Hauswirtschaftm² der Kostenstelle
KücheNormessen
LaborDGK-NT-Punkte
RöntgenGOÄ-Punkte

Auf Basis der Bezugsgröße und den Kosten wird ein Verrechnungssatz für jede Vorkostenstelle und ihre Leistungen gebildet. 

$$Verrechnungsatz\; =\; \frac{Kosten}{∑\; Bezugsgröße}$$

Dieser Verrechnungssatz kann als Plan-Kostensatz für eine prospektive oder als Ist-Kostensatz für eine retrograde Leistungsverrechnung berechnet werden.

Die Leistungsverrechnung kann einseitig einfach durchgeführt werden, wenn es nur eine abgebende und eine empfangende Kostenstelle gibt.

Sind es zwei oder mehr empfangende Kostenstellen, so werden die Leistungen der abgebenden Kostenstelle nach der Inanspruchnahme auf die „bestellenden“ Kostenstellen verrechnet. Hierfür ist eine differenzierte und ggf. automatisierte Leistungserfassung nötig, welches z. B. über ein Materialwirtschaftssystem abgebildet werden kann.

Bei Vorkostenstellen, welche für mehrere Kostenstellen Leistungen erbringen und auch noch untereinander Leistungen austauschen, helfen nur mathematische bzw. automatische Methoden bei der Leistungsverrechnung.