Inhaltsverzeichnis
01. Welche beitragsfinanzierten Systeme gibt es?
Arbeitslosenversicherung SGB III
Rentenversicherung SGB VI
Unfallversicherung SGB VII
Krankenversicherung SGB V
Pflegeversicherung SGB XI
02. Welche steuerfinanzierten Systeme gibt es?
Kinder- und Jugendhilfe gem. Kinder- und Jugendhilfegesetz nach SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Beratungsstellen mit spez. Auftrag gem. SGB VIII
Sozialhilfe gem. SGB XII
Altenhilfe nach § 71 SGB XII
03. Was ist Gemeinwesenarbeit?
Merke
Selbstfinanzierte soziale Arbeit von Bürgerinitiativen, Projekte für Jugendarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Quartieren, die dem Grundsatz der Selbsthilfe von Betroffenen folgen.
04. Welche steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen gibt es für das Ehrenamt?
Steuerliche Förderung von ehrenamtlich Tätigen durch steuerfreie Aufwandsentschädigung, z. B. § 3 Nr. 26 EStG
Der Gesetzgeber versichert ehrenamtlich Tätige über die Gesetzliche Unfallversicherung gem. § 2 SGB VII
Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG für Vereinsvorstände
05. Wer ist Träger im Sozialwesen?
Öffentlich-rechtliche Träger, z. B.:
Berufsgenossenschaften
Sozialbehörden
Körperschaften öffentlichen Rechts wie KV und RV.
Frei-gemeinnützige Träger, z. B.:
Religionsgemeinschaften
Träger der Wohlfahrtspflege wie der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Private Träger, z. B.:
Unternehmen in Eigenregie