Inhaltsverzeichnis
01. Welche beitragsfinanzierten Systeme gibt es?
Arbeitslosenversicherung SGB III
Rentenversicherung SGB VI
Unfallversicherung SGB VII
Krankenversicherung SGB V
Pflegeversicherung SGB XI.
02. Welche steuerfinanzierten Systeme gibt es?
Kinder- und Jugendhilfe gem. Kinder- und Jugendhilfegesetz nach SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Beratungsstellen mit spez. Auftrag gem. SGB VIII
Sozialhilfe gem. SGB XII
Altenhilfe nach § 71 SGB XII.
03. Was ist Gemeinwesenarbeit?
Selbstfinanzierte soziale Arbeit von Bürgerinitiativen, Projekte für Jugendarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Quartieren, die dem Grundsatz der Selbsthilfe von Betroffenen folgen.
04. Welche steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen gibt es für das Ehrenamt?
Steuerliche Förderung von ehrenamtlich Tätigen durch steuerfreie Aufwandsentschädigung, z. B. § 3 Nr. 26 EStG.
Der Gesetzgeber versichert ehrenamtlich Tätige über die Gesetzliche Unfallversicherung gem. § 2 SGB VII.
Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG für Vereinsvorstände.
05. Wer ist Träger im Sozialwesen?
Öffentlich-rechtliche Träger, z. B.:
Berufsgenossenschaften
Sozialbehörden
Körperschaften öffentlichen Rechts wie KV und RV.
Frei-gemeinnützige Träger, z. B.:
Religionsgemeinschaften
Träger der Wohlfahrtspflege wie der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Private Träger, z. B.:
Unternehmen in Eigenregie.