Kursangebot | Führen und entwickeln von Personal | Außer- und überbetriebliche Ausbildung

Führen und entwickeln von Personal

Außer- und überbetriebliche Ausbildung

 

01. Was bedeutet außer- und überbetriebliche Ausbildung?

Verfügt ein Ausbildungsbetrieb nur teilweise über die für die Ausbildung benötigten Maschinen, Abteilungen oder Personal, kann er trotzdem ausbilden. Dies wird ihm durch die folgenden Möglichkeiten ermöglicht:

  • Ausbildung im Kooperationsbetrieb

  • Ausbildung im Verbund.

 

02. Wie verläuft die Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb?

Betriebe, die nicht für eine Vollausbildung zugelassen sind, können – ebenso wie berechtigte Ausbildungsbetriebe – als Kooperationsbetrieb ausbilden. Sie kooperieren dabei im Rahmen der Ausbildung entweder mit einem anderen Unternehmen (vgl. Ausbildung im Verbund) oder mit einem Ausbildungsträger.

Ausbildungsträger können beispielsweise Fachakademien oder -hochschulen, Berufsschulen, Werkstätten oder regionale Ausbildungszentren sein. Sie sind Träger der Ausbildung mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten und schließen mit dem Auszubildenden den Vertrag ab. Ob ein Unternehmen als Kooperationsbetrieb zugelassen wird, entscheidet die zuständige Kammer.

Das Unternehmen bringt seine betrieblichen Strukturen, seine Betriebsmittel und das Fachpersonal in die Ausbildung mit ein. Der Ausbildungsträger übernimmt die theoretische Ausbildung und die pädagogische Betreuung sowie – in Absprache mit dem Kooperationsbetrieb – die Organisation und Abwicklung des Ausbildungsablaufes. Er steht dem Kooperationsbetrieb während der gesamten Ausbildungszeit in allen Fragen der Ausbildung und bei Problemen beratend und unterstützend zur Seite.

Die Ausbildungskosten übernimmt der Ausbildungsträger. Der Kooperationsbetrieb wird aber mit vertraglich vereinbarten Pauschalbeträgen an der Finanzierung beteiligt.

Als Kooperationsbetrieb auszubilden, ist besonders für Unternehmen interessant, die die Kosten sowie den administrativen und organisatorischen Aufwand einer Vollausbildung nicht aufbringen können bzw. deren Betrieb nicht alle Bereiche eines Ausbildungsberufes abdeckt.

Da bei dieser Ausbildungsform sowohl der Arbeitgeber als auch der Auszubildende durch einen Dritten – den Ausbildungsträger – unterstützt und entlastet werden, eignet sich diese Ausbildungsform auch für spezielle Personengruppen, wie Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, Migrationshintergrund oder Behinderung.

 

03. Wie funktioniert eine Ausbildung im Verbund?

Die Verbundausbildung bietet für Betriebe die Möglichkeit, Erfahrungen und Kompetenzen zu bündeln und Ausbildung finanzierbar zu realisieren.

Bei der Verbundausbildung unterscheidet man vier Organisationsformen:

  1. Leitbetrieb mit Partnerbetrieben: Ein Leitbetrieb kooperiert mit Partnerbetrieben. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim Leitbetrieb, der auch den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt. Einzelne Abschnitte der Ausbildung, für deren Vermittlung der Leitbetrieb die notwendigen Voraussetzungen nicht besitzt, erfolgen in den Partnerbetrieben, mit denen der Leitbetrieb einen Kooperationsvertrag abschließt.

  2. Auftragsausbildung: Einige Abschnitte der Ausbildung erfolgen gegen Kostenerstattung außerhalb des Stammbetriebes in anderen Betrieben oder Bildungszentren.

  3. Ausbildungsverein: Ein Ausbildungsverein übernimmt die organisatorischen Aufgaben, während die Mitgliedsunternehmen die Ausbildung durchführen. Die Ausbildungsverträge werden hierbei meist vom Ausbildungsverein abgeschlossen. Eine entsprechend dem Vereinsrecht gestaltete Satzung bildet die Grundlage der Kooperationsbeziehungen zwischen allen Beteiligten des Verbundes. Die im Ausbildungsverein anfallenden Kosten für Geschäftsführung, Ausbildungsvergütungen, Prüfungsgebühren, Ausbildungsmittel u. a. können durch Mitgliedsbeiträge oder durch Spenden aufgebracht werden.

  4. Ausbildungskonsortium: Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen und Ausbildungsabschnitten aus, die der jeweils ausbildende Betrieb nicht selbst durchführen kann (Rotationsprinzip). Diese Ausbildungsabschnitte können auch von beteiligten Bildungswerken übernommen werden.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei allen Verbundmodellen bei einem sogenannten „Stammbetrieb“, der den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt und ihn bei der zuständigen Kammer zur Eintragung einreicht.

Die Ausbildung im Verbund wird unter besonderen Voraussetzungen öffentlich gefördert.

 

04. Was wird unter einer überbetrieblichen Ausbildung verstanden?

Die überbetriebliche Ausbildung ist ein Element des Dualen Systems, das die Ausbildungselemente Betrieb und Berufsschule ergänzt. Sie deckt die Ausbildungsbereiche ab, die von einem einzelnen Betrieb nicht geleistet werden können, weil er beispielsweise nicht über die entsprechenden Betriebsmittel oder das dazu nötige Personal verfügt.

Die überbetriebliche Ausbildung dient der Vertiefung und der Festigung des im Betrieb erworbenen Wissens und Könnens. In Zeiten zunehmender Spezialisierung und verschärfter Wettbewerbssituation soll auch kleinen Unternehmen und solchen, die nur ein bestimmtes Marktsegment abdecken, die Möglichkeit gegeben werden, auszubilden.

Für die Auszubildenden wird so eine breit angelegte und gleichberechtigte Ausbildung gewährleistet, mit der sie den hohen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht werden können. Diese Form der Ausbildung erfolgt in mehrwöchigen Lehrgängen in überbetrieblichen Werkstätten, die von den Kammern und Innungen eingerichtet werden.

Die überbetriebliche Ausbildung erfüllt drei Funktionen:

  1. Systematisierungsfunktion: Förderung der Systematisierung und Vereinheitlichung der betrieblichen Ausbildung.

  2. Ergänzungsfunktion: Ergänzung der betrieblichen Ausbildung bei einer hoch spezialisierten Produktions- und Dienstleistungsstruktur.

  3. Transferfunktion: Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Unternehmen.

Diese Ausbildungsform wird auch als „verlängerte Werkbank“ des Betriebes bezeichnet, da sie eine Entlastung und Ergänzung für den Betrieb darstellt. Inhalt, Anzahl und Dauer der Kurse werden von den Tarifvertragsparteien auf Bundesebene festgelegt und dann vom Bundeswirtschaftsminister in verbindlichen Rahmenlehrplänen festgeschrieben. Die Kosten für die Fachlehrgänge trägt der ausbildende Betrieb, sie werden jedoch zuvor durch Zuschüsse von Bund, Ländern und den Kammern abgesenkt.