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Führen und entwickeln von Personal - Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung

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Führen und entwickeln von Personal

Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung

 

01. Welche Personengruppen sind an der beruflichen Ausbildung beteiligt, bzw. wirken daran mit?

Als Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung kommen folgende Personen und Institutionen infrage:

  • Auszubildender

  • Betrieb (Ausbildender)

  • Ausbilder

  • Eltern oder Vormund

  • Berufsschule

  • Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften

  • Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Krankenkassen

  • Kammern (zuständige Stellen).

 

02. Welche Aufgaben hat der Ausbilder?

„Als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe sind Sie für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.

Als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe setzen Sie die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um.

Sie wählen die neuen Auszubildenden vor Beginn eines Ausbildungsjahres aus ... Sie überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes.

Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessene Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden.

Zudem melden Sie die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle an.

Nach Abschluss der Ausbildung beraten Sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.

Als Ausbilder/in für anerkannte Ausbildungsberufe haben Sie folgende Aufgaben:

  1. Den betrieblichen Teil der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernisse durchführen:

    • Ausbildungsverträge mit neuen Auszubildenden im Namen des Ausbildungsbetriebes abschließen oder beim Abschluss mitwirken

    • betriebliche Ausbildungspläne in Anlehnung an die sachliche und zeitliche Gliederung in Ausbildungsordnungen, gemäß Betriebsverfassungsgesetz und unter Beachtung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates (sofern vorhanden) erstellen

    • Ausbildung in Anlehnung an die sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans konzeptionell gestalten

    • betrieblichen Ausbildungsplan und Versetzungsplan für die Auszubildenden erstellen und Einhaltung durch Auszubildende und Abteilungen überwachen

    • regelmäßiges Führen der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) durch Auszubildende inhaltlich und formal kontrollieren

    • Aus- und Weiterbildung planen und durchführen

    • Leistungen und Lernfortschritte der Auszubildenden bewerten

    • Verhalten beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolges und des Betriebsfriedens konzipieren

    • Probleme zwischen Auszubildenden und Mitarbeitern oder Vorgesetzten von Fachabteilungen bereinigen

    • Ausbildungsakten führen

    • anfallenden Schriftverkehr erledigen

    • Auszubildende in theoretischen und praktischen Unterweisungen unterrichten, insbesondere zeitgemäße berufsnotwendige Kenntnisse und aktuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln und dabei neue Tendenzen, Entwicklungen und Technologien berücksichtigen

    • gegebenenfalls praxisergänzenden theoretischen Unterricht erteilen und Auszubildende bei Verständnisproblemen und Lernschwierigkeiten individuell fördern

    • neue zielgruppenspezifische Lernprogramme einsetzen und gegebenenfalls entwickeln

    • regelmäßigen Berufsschulbesuch der Auszubildenden überwachen

    • Auszubildende zu Zwischen- und Abschlussprüfung oder Lehrgängen anmelden

    • Ausbildungszeugnisse am Ende der Ausbildung verfassen oder bei ihrer Erstellung mitwirken

  2. vor Ausbildungsbeginn neue Auszubildende nach einem Auswahlverfahren einstellen

  3. gegebenenfalls in der überbetrieblichen Berufsausbildung in Theorie und Praxis mitwirken

  4. gegebenenfalls Auszubildende in persönlichen Problemsituationen oder bei Lernschwierigkeiten beraten

  5. gegebenenfalls im Prüfungsausschuss oder Berufsbildungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer mitwirken."

    Quelle: http://www.ihk-bildungsinstitut.de/files/pdf/ProspektAEVO.pdf