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Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Partnergesellschaft

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Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Partnergesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Gesellschaftsform der sog. freien Berufe. Nur natürliche Personen können ihr angehören (§ 1 I PartGG). Sie ähnelt stark der OHG.