Nach IFRS 10.19 sollen Konzernabschlüsse auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für gleiche (und weitgehend gleiche) Transaktionen und Ereignisse unter ähnlichen Umständen erstellt werden.
Dies hat zur Folge, dass im Falle der Verwendung abweichender Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für gleiche (und weitgehend gleiche) Transaktionen und Ereignisse innerhalb der in den Konsolidierungskreis einzubeziehenden Konzernunternehmen Bilanzierungs- und Bewertungsanpassungen erfolgen müssen, sodass die im Konzernabschluss zusammengefassten Daten auf einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für gleiche (und weitgehend gleiche) Transaktionen und Ereignisse beruhen siehe hierzu IFRS 10 Anhang B 87.
Erfordern jedoch sachlich gerechtfertigte Gründe im Umfeld eine unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung gleicher Sachverhalte, so muss diesen Faktoren entsprechend Rechnung getragen werden.
Beispielsweise kann die Nutzungsdauer von identischen Sachanlagen innerhalb eines Konzerns abweichen, wenn die Nutzungsdauer dieser Sachanlagen von unterschiedlichen fertigungsbezogenen Nutzungsbedingungen (z. B. Zwei- oder Drei-Schichtbetrieb, Fertigungstyp) oder von unterschiedlichen klimatischen Gegebenheiten (z. B. Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit) abhängt.
Bevor die Konsolidierung erfolgen kann, muss der Ansatz und die Bewertung vereinheitlicht werden. Die sog.
- Handelsbilanz I (also der Einzelabschluss des Konzernunternehmens) wird in die
überführt. Bei dieser Handelsbilanz II handelt es sich um den Einzelabschluss, der aber angepasst wurde auf die Regeln des Ansatzes und der Bewertung der Mutter.
Methode
Wir werden bei den Konsolidierungsmaßnahmen folgendes Schema immer wieder verwenden:
Posten | Mutter | Tochter (HB II) | Summen- bilanz | Konsoli- dierung | Konzern- bilanz | |||||
| A | P | A | P | A | P | S | H | A | P |
restl. Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beteiligung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gezeichnetes Kapital |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rücklagen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jahresüberschuss |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hierbei ist wichtig, dass wir bei der Tochter dann schon die Handelsbilanz II meinen (und dann noch evtl. vorhandene stille Reserven auflösen), nicht etwa die Handelsbilanz I.
Im folgenden müssen wir deshalb die relevanten Aspekte aus dem Einzelabschluss wiederholen, nämlich
- Ansatz - was kommt in eine Bilanz? und
- Bewertung - in welcher Höhe kommt etwas in die Bilanz?
Methode
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Ansatz, Bewertung, Ausweis
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Ansatz, Bewertung, Ausweis aus unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen interessant.
-
Bilanzierung und Vermögenszuordnung - Aufgabe
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Bilanzierung und Vermögenszuordnung - Aufgabe (Gewinnermittlungsmethoden) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Steuerrecht interessant.