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Konzernabschluss nach IFRS - Sachanlagen

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Konzernabschluss nach IFRS

Sachanlagen

IAS 16 regelt die bilanzielle Behandlung für die meisten Arten von Sachanlagen. Wir unterscheiden, auch bei Sachanlagen (= Property, Plant and Equipment) in

Die Erstbewertung umfasst die Einbuchung des Assets, die Folgebewertung hingegen beschreibt die Höhe des Ansatzes in den Folgejahren, d.h. es geht um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen als auch um Zuschreibungen im Rahmen der Wertaufholung.

Erstbewertung

Die Bewertung bei Erfassung erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach IAS 16.15. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen alle Kosten die anfallen, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen.

Dazu gehört nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Kosten der Standortvorbereitung, der erstmaligen Lieferung und Verbringung, die Installations- und Monatgekosten, Honorare, sowie die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstandes und die Wiederherstellung des Standortes.

Nachfolgend werden die Sachanlagen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach einem Neubewertungsmodell. Sie werden so abgeschrieben, dass der Abschreibungsbetrag sinnvoll über die Nutzungsdauer verteilt wird.

Komponentenansatz

Besonders hervorzuheben ist der sogenannte Komponentenansatz nach IAS 16.43. Jeder Teil einer Sachanlage mit einem bedeutsamen Anschaffungswert im Verhältnis (> 10%) zum gesamten Wert des Gegenstands wird getrennt erfasst und über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese werden getrennt voneinander einer (unterschiedlichen) Folgebewertung unterzogen, d.h. insb. getrennt voneinander abgeschrieben.

Beispiel

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Ein Flugzeug wird im Januar des Jahres 01 für 1.000.000 € erworben. Hiervon lassen sich dem Rumpf 2/3 zurechnen, den Flügeln 1/3. Der Rumpf hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, die Flügel von zehn Jahren. Beide Teile werden linear abgeschrieben. Es ergibt sich damit für das Jahr 01 eine Abschreibung auf den Rumpf von 1.000.000∙(2/3)∙(1/20) = 33.333,33 €, für die Flügel entsprechend von 1.000.000∙(1/3)∙(1/10) = 33.333,33 €, und damit eine Abschreibung von 2∙33.333,33 = 66.666,67 € auf das Flugzeug insgesamt und also ein Restbuchwert am Ende des Jahres 01 von 1.000.000 – 66.666,67 = 933.333,33 €.

Folgebewertung

Wir unterscheiden

  • planmäßige und
  • außerplanmäßige Abschreibungen.

IAS 16 lässt zwei Bewertungsmethoden zu:

  • Anschaffungs- oder Herstellungskostenmodell: Der Vermögenswert wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. nach IAS 16.30
  • Neubewertungsmodell: Der Vermögenswert wird zum Neubewertungsbetrag, welcher seinem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Neubewertung abzüglich nachfolgender Abschreibungen entspricht, angesetzt, vorausgesetzt der beizulegende Zeitwert kann verlässlich bewertet werden nach IAS 16.31.

Schließlich besteht noch in gewissen Fällen die Möglichkeit (genauer gesagt, die Pflicht) zur Wertaufholung, d.h. zur Zuschreibung.