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Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Rechtsformen

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Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen

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Inhaltsverzeichnis

Man unterscheidet folgende Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen

  • Personengesellschaften (= Zusammenschluss natürlicher Personen)

    • nach BGB

      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts

      • nicht eingetragener Verein

    • nach HGB

      • offene Handelsgesellschaft

      • Kommanditgesellschaft

    • nach anderen Gesetzen

      • Partnerschaftsgesellschaft

  • juristische Personen

  • Kapitalgesellschaften

  • eingetragene Vereine

  • eingetragene Genossenschaften

Video

Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen ist immer lediglich eine einzige Person der Inhaber. Dieser leitet die Unternehmung komplett, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und erhält den gesamten Gewinn bzw. trägt den kompletten Verlust.

Beispiel

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Beispiel:

Das Kiosk „um die Ecke“ ist fast immer eine Einzelunternehmung.