Inhaltsverzeichnis
Man unterscheidet folgende Rechtsformen:
Einzelunternehmen
Personengesellschaften (= Zusammenschluss natürlicher Personen)
nach BGB
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
nicht eingetragener Verein
nach HGB
offene Handelsgesellschaft
Kommanditgesellschaft
nach anderen Gesetzen
Partnerschaftsgesellschaft
juristische Personen
Kapitalgesellschaften
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aktiengesellschaft
Private Limited Company by Shares
eingetragene Vereine
Video
Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen ist immer lediglich eine einzige Person der Inhaber. Dieser leitet die Unternehmung komplett, haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und erhält den gesamten Gewinn bzw. trägt den kompletten Verlust.
Beispiel
Beispiel:
Das Kiosk „um die Ecke“ ist fast immer eine Einzelunternehmung.