Inhaltsverzeichnis
01. Welche Arbeiten umfasst die Abnahme von Anlagen?
Umsetzen der Funktions- bzw. Prozessprüfung
Überprüfen zugesicherter Eigenschaften, z. B. Leistungsdaten
Abnahmeprüfungen:
Nachweis der sicheren und beanspruchungsgerechten Konstruktion und der drucktragenden Ausrüstungen
Nachweis der einwandfreien Funktion aller technischen Systeme, z. B. Pumpen, Verdichter, Dampferzeuger, Wärmeübertragungseinheiten
Nachweis der Leistungsfähigkeit aller Anlagenkomponenten im Dauertest
Abnahmeprotokoll.
Dabei ist die Fachkompetenz innerbetrieblicher Verfahrenstechniker zu nutzen; Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
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