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Personalentwicklung - Ziele der Personalentwicklung

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Personalentwicklung

Ziele der Personalentwicklung

 

01. Wie müssen Personalentwicklungs-Ziele festgelegt bzw. vereinbart werden?

Nachdem die Ziele eines PE-Prozesses zugeordnet und fixiert wurden, müssen sie dem Mitarbeiter bekannt gemacht werden. Nur wenn er die Ziele kennt und akzeptiert, kann er auf die Realisierung Einfluss nehmen.

Der Vorgesetzte hat zwei Möglichkeiten: Er kann die Ziele ermitteln und dem Mitarbeiter verbindlich vorgeben („Zieldiktat“). Wirksamer ist es jedoch i. d. R., die Ziele mit dem Mitarbeiter gemeinsam zu erarbeiten und mit ihm (in einem machbaren Rahmen) zu vereinbaren („Zielvereinbarung“).

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Dieser Teilprozess ist die erste Phase des PE-Gesprächs. Es müssen vorrangig folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Entwicklungsziele werden angestrebt?

  • Welche Kompetenzfelder sollen gefördert werden?

  • Welche Lernzuwächse sind besonders wichtig und müssen in jedem Fall erreicht werden?

  • Welche Maßnahmen sind geplant?

    • Wann?

    • In welcher Zeit?

    • Mit welchen Mitteln?

    • Von wem?

  • Welche Führungsverantwortung hat dabei der Vorgesetzte (Aufgaben: Vorbereitung, Unterstützung, Transferhilfen u. a.) und welche Handlungsverantwortung muss der Mitarbeiter übernehmen (Aufgaben: Termine einhalten, Lernziele beachten und erfüllen, den Vorgesetzten über Fortschritte oder Hemmnisse unterrichten usw.)?

  • Welche Teilschritte der Transferkontrolle werden vereinbart?

    • Welche Maßstäbe werden angelegt?

    • Welche Lernzielkategorien werden wie und wann überprüft?