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Bilanz nach Steuerrecht - Bewertung von Wirtschaftsgütern - Lösung

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Bilanz nach Steuerrecht

Bewertung von Wirtschaftsgütern - Lösung

1) Eine Werterhöhung muss nach § 6 I Nr. 2 i.V.m. I Nr. 1 S.4 EStG vorgenommen werden, soweit eine voraussichtlich dauernde Wertverminderung nicht mehr vorliegt.
Höchstens sind die Anschaffungskosten anzusetzen.

2) Aufstellen der Buchungssätze:

Buchung Königsallee 13
unbebautes Grundstück 30.000,00 € an Erträge aus Zuschreibungen 30.000,00 €

Buchung Königsallee 15
unbebautes Grundstück 45.000,00 € an Erträge aus Zuschreibungen 45.000,00 €

3) Bewertung nach HGB:
Der niedrige Wert darf nach § 253 V HGB nicht beibehalten werden. Auswirkung auf die steuerliche Bilanzierung
Der niedrige Wert ist steuerlich unzulässig. Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz.