Inhaltsverzeichnis
- 01. Welche Stoffe gelten als Gefahrstoffe?
- 02. Welche Gefährlichkeitsmerkmale gibt es?
- 03. Welche Gefahrenpiktogramme gibt es?
- 04. Wie werden Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet?
- 05. Wie können die Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen, beurteilt werden und woher nimmt der Praktiker die Informationen, um die Gefährdungen zu ermitteln?
01. Welche Stoffe gelten als Gefahrstoffe?
Welche Stoffe als Gefahrstoffe gelten, regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nicht nur reine Stoffe sind Gefahrstoffe, auch Zubereitungen aus mehreren Stoffen können Gefahrstoffe sein. Gefahrstoffe können aber auch erst im Prozess während der Herstellung aus zunächst ungefährlichen Stoffen entstehen.
Gefahrstoffe können explosionsfähig sein, aber auch krebserregend, erbgutverändernd oder fruchtbarkeitsgefährdend. Gefahrstoffe sind Stoffe, die ein oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Die Gefährlichkeitsmerkmale sind in § 3 der Gefahrstoffverordnung und in § 3a des Chemikaliengesetzes genau beschrieben.
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen richten sich nach der EG-Verordnung 1272/2008 (EG-CLP-Verordnung).
02. Welche Gefährlichkeitsmerkmale gibt es?
Bislang weisen Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung den Gefahrstoffen 15 verschiedene Gefährlichkeitsmerkmale zu. Dies sind im Einzelnen die Merkmale:
Gefährlichkeitsmerkmal | Kennbuchstabe | |
1. | explosionsgefährlich | O |
2. | brandfördernd | E |
3. | hochentzündlich | F+ |
4. | leichtentzündlich | |
5. | entzündlich | F |
6. | sehr giftig | T+ |
7. | giftig | T |
8. | gesundheitsschädlich | X |
9. | ätzend | C |
10. | reizend | Xi |
11. | sensibilisierend | |
| Xn | |
| Xi | |
12. | krebserzeugend | T |
13. | fortpflanzungsgefährdend | T |
14. | erbgutverändernd | T |
15. | umweltgefährlich | N |
Hinweis
Für krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende und sensibilisierende Eigenschaften gibt es keine eigenen Symbole und Gefahrenbezeichnungen.
03. Welche Gefahrenpiktogramme gibt es?
Es gibt neun (neue) international festgelegte Gefahrenpiktogramme als Warnzeichen. Sie weisen auf die Hauptgefahren hin, die von einem Stoff oder Gemisch ausgehen. Sie sind weiß und rot umrandet; der Druck des eigentlichen Piktogramms ist schwarz.
04. Wie werden Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet?
Die bislang gültigen europäischen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien wurden 2015 unter Federführung der Vereinten Nationen durch ein weltweit harmonisiertes System abgelöst.
Das System trägt den Namen:
„Globalisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien; die Kurzbezeichnung lautet GHS.“
Das GHS wird in Europa durch die EG-Verordnung Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen – kurz CLP-Verordnung – umgesetzt.
Sie gilt seit 20.01.2009 und ist seither rechtsverbindlich.
Der Industriemeister wird teilweise auch nach 2015 noch Chemiekaliengebinde mit den gewohnten (alten) 15 Gefährlichkeitsmerkmalen und auch den gewohnten alten Gefahrensymbolen in der Betriebspraxis antreffen. Gleichermaßen ist zu erwarten, dass mehr und mehr die neu eingeführten 28 Gefahrenklassen, die wiederum in Gefahrenkategorien unterteilt sind, sich in der Praxis durchsetzen.
Die Einstufung erfolgt in Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien:
Gefahrenklasse | |
Art der
| z. B. Gefahrenklasse
|
Gefahrenkategorie | |
| z. B. in die Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1)
|
Signalworte | weisen auf das Ausmaß der Gefahr hin.
|
Gefahrenhinweise | sind Textaussagen; sie erklären Art und Schweregrad der vom Stoff ausgehenden Gefahr. |
Sicherheitshinweise | sind Textaussagen, die geeignete Maßnahmen empfehlen, die helfen, schädliche Wirkungen zu vermeiden. |
Gefahrenpiktogramme | vermitteln die Information über die betreffende Gefahr optisch auffallend auf dem Etikett der Gebinde. Die Piktogramme werden mit einem Signalwort oder mit zwei Signalwörtern ergänzt „Achtung“ oder „Gefahr“. |
Gefährlichkeitsmerkmale | werden durch Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien beschrieben. |
H-Sätze | beschreiben die gefährlichen Eigenschaften der Chemikalien näher. |
P-Sätze | geben Hinweise zum sicheren Umgang mit den Chemikalien. |
Findet der Industriemeister Metall Kennzeichnungen von Gebinden nach altem Recht, so gibt es im Internetauftritt der Berufsgenossenschaft „Rohstoffe und Chemische Industrie“ einen praktischen „GHS-Konverter“. Mit diesem erhält er sichere Kenntnisse und Informationen nach neuem Recht (GHS/CLP).
Die Kennzeichnung der Gebinde muss enthalten:
Name des Stoffes, Produktidentifikatoren
deutlich sichtbares Gefahrenpiktogramm
H-Sätze
P-Sätze
Name, Anschrift, Telefon des Herstellers/Einführers oder Vertreibers in der EU
Signalwort.
Verpackung: Chemikalien müssen sicher verpackt sein. Jede Einzelverpackung ist zu kennzeichnen.
Sicherheitsdatenblatt nach § 5 GefStoffV:
Jeder Liefereinheit müssen geeignete Sicherheitsinformationen, insbesondere das sog. Sicherheitsdatenblatt beigefügt sein. Das Sicherheitsdatenblatt enthält z. B. folgende Informationen: Stoffbezeichnung, Zusammensetzung, Gefahren, Handhabung/Transport/Lagerung, notwendige PSA, Hinweis auf H- und P-Sätze.
Stoffe, die für jedermann erhältlich sind (Einzelhandel) und die nach T+, T oder C eingestuft sind, müssen auf der Verpackung zusätzlich eine genaue und verständliche Gebrauchsanweisung tragen.
05. Wie können die Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen, beurteilt werden und woher nimmt der Praktiker die Informationen, um die Gefährdungen zu ermitteln?
Leider lässt sich die Gefährlichkeit von Stoffen mit den menschlichen Sinnen (Geschmack, Geruch, Aussehen) nur in ganz seltenen Fällen exakt erkennen. Aus diesem Grund gibt es in Europa schon sehr lange die Richtlinie 91/155/EWG, die besagt, dass der Lieferant, Hersteller bzw. Importeur für den Gefahrstoff, mit dem er handelt, ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen hat.
Dieses Sicherheitsdatenblatt muss jeder Liefereinheit kostenlos beigegeben werden. Es enthält folgende Informationen:
Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
mögliche Gefahren
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Handhabung und Lagerung
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
physikalische und chemische Eigenschaften
Stabilität und Reaktivität
Angaben zur Toxikologie
Angaben zur Ökologie
Hinweise zur Entsorgung
Angaben zum Transport
Vorschriften
sonstige Angaben.
Der berufsmäßige Verwender bekommt mit dem Sicherheitsdatenblatt alle notwendigen Daten vermittelt, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und natürlich den Umweltschutz notwendigen Maßnahmen treffen zu können. Alle sicherheitsrelevanten Angaben für den Umgang mit dem Stoff oder der Inhalte sind im Sicherheitsdatenblatt enthalten.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Dichtefunktionen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Dichtefunktionen (Eindimensionale Verteilungen (ohne Namen)) aus unserem Online-Kurs Wahrscheinlichkeitsrechnung interessant.
-
Auflistung der Symbole
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Auflistung der Symbole aus unserem Online-Kurs Stichprobentheorie interessant.