Zur Wiederholung der relevanten Aspekte seien hier nochmals die wichtigsten Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gegenübergestellt.
Aspekte | Personengesellschaften | Kapitalgesellschaften | |||
GbR | OHG | KG | GmbH | AG | |
wo geregelt? | §§ 705-740 BGB | §§ 105-160 HGB | §§ 161-177a HGB | GmbHG | AktG |
Gründung durch | mind. zwei Personen | mind. zwei Personen | mind. zwei Personen | mind. eine Person | mind. eine Person |
Geschäftsführung | Gesamtgeschäftsführung | Befugnis zur Einzelgeschäftsführung | Komplementär ist Geschäftsführer | Geschäftsführer | |
Vertretung | Gesamtvertretungsbefugnis | Einzelvertretungsbefugnis | durch den Geschäftsführer | durch den Geschäftsführer | durch Vorstand |
Haftung | beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | beschr. auf Gesellschaftsvermögen | |||
Gewinnverteilung | nach Anteilen | 4 % des Kapitalanteils, Rest nach Köpfen | 4 % des Kapitalanteils, Rest angemessen | Verteilung auf Gesellschafter | Hauptversammlung beschließt über Dividende |
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