Merke
Man beachte die zwei entscheidenden Buchstaben im Wort „Personengesellschaft“, die den Plural ausmachen. Eine Einzelunternehmung ist also keine Personengesellschaft, denn sie besteht nicht aus mindestens zwei Personen. Sie ist also höchstens eine „Persongesellschaft“ (eigene Wortschöpfung des Autors).
Wir unterscheiden also
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
nicht eingetragener Verein
Kommanditgesellschaft.
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