Das Finanzamt hat die Möglichkeit sogenannte Sonderabschreibungen einzuräumen. Die Konsequenzen dieser besonderen Abschreibungen werden im folgenden ausgeführt. Dabei sind diese verschiedenen steuerlichen Abschreibungen möglich:
- lineare Abschreibung,
- Leistungsabschreibung,
- eventuelle vom Finanzamt bewilligte Sonderabschreibung
- geometrisch-degressive Abschreibungen
- mit maximal dem doppelten des linearen Satzes, höchstens jedoch 20 % des jeweiligen Restbuchwertes,
- Methodenwechsel von geometrisch-degressiv nach linear.
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Geometrisch-degressive Abschreibung
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