Methode
a) Alles ist zulässig, also das Durchschnittsverfahren als auch das FiFo Verfahren, aber auch die anderen Verfahren, wenn man diese begründen kann.
b) Sowohl die Bewertung zur Wert unter Grenze als auch zur Wert ober Grenze als auch ein Wert dazwischen. Wichtig ist lediglich, dass die Bewertung einheitlich ist.
c) Eine Wertaufholung ist keine Bewertungsmethode, genauso wenig wie eine außerplanmäßige Abschreibung eine Bewertungsmethode ist.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Fifo-Verfahren - Periodisches Verfahren
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Fifo-Verfahren - Periodisches Verfahren (Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen) aus unserem Online-Kurs Kosten- und Leistungsrechnung interessant.
-
Wertaufholung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Wertaufholung (Bewertung der Aktiva) aus unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen interessant.