Nach § 253 Abs. 5 HGB besteht für alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, außer dem entgeltlich erworbenen (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwert, ein Zuschreibungsgebot. Unter einem Zuschreibungsgebot versteht man die gesetzliche Pflicht bei bestimmten Vermögensgegenständen rechtsformunabhängig eine Buchwerterhöhung vorzunehmen, wenn die Gründe für die vorherige Wertminderung entfallen sind. Die vorzunehmende Zuschreibung darf die handelsrechtliche Wertobergrenze des § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB (Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) nicht überschreiten. Bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen sind das die AK/HK, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen die AK/HK abzüglich der planmäßigen Abschreibungen.
Merke
Beispiel
Ein Grundstück mit Anschaffungskosten von 150.000 € verliert durch die Entdeckung eines Erdgasfeldes und der damit verbundenen Erdgasbohrungen in unmittelbarer Nähe 20% an Wert. Die Dauer der Bohrungen ist nicht absehbar.
Es erfolgt eine außerplanmäßge Abschreibung in Höhe von 30.000 €. Das Grundstück wird mit 120.000 € in der Bilanz angesetzt.
Der Buchungssatz lautet:
Außerplanmäßige Abschreibung | 30.000 € | an | Grundstücke | 30.000 € |
Beispiel
Die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung sind entfallen. Es besteht ein Wertaufholungsgebot bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 150.000 €.
Der Buchungssatz lautet:
Grundstücke | 30.000 € | an | Ertäge aus der Zuschreibung des SA | 30.000 € |
Beispiel
Das XY-Unternehmen erwirbt am 01.01.2010 ein Gebäude mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 € und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Durch eine Asbest-Verseuchung ist dieses am 01.01.2011 noch 20.000 € wert.
Es erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 80.000 € und das Gebäude wird mit 20.000 € in der Bilanz aktiviert.
Der Buchungssatz lautet:
Planmäßige Abschreibung | 5.000 € | |||
Außerplanmäßige Abschreinbung | 75.000 € | an | Gebäude | 80.000 € |
Beispiel
Bei Aufstellung der Bilanz am 31.12.2015 darf das Gebäude höchstens zu den fortgeführten AK/HK abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bilanziert werden. Das Gebäude wird mit 70.000 € in der Bilanz aktiviert (es erfolgt eine jährliche Abschreibung von 5.000 € über 6 Jahre).
Der Buchungssatz lautet:
Gebäude | 50.000 € | an | Erträge aus der Zuschreibung des SA | 50.000 € |
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