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Konzernabschluss nach IFRS - Bestimmung der funktionalen Währung

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Konzernabschluss nach IFRS

Bestimmung der funktionalen Währung

IAS 21 unterscheidet nach primären und sekundären Indikatoren zur Bestimmung der funktionalen Währung. Im Regelfall sind die in IAS 21.9 genannten primären Indikatoren ausschlaggebend für die Abgrenzung. Die sekundären Indikatoren nach IAS 21.10 und IAS 21.11 haben hier eher ergänzenden Charakter und dienen lediglich als Absicherung der auf Basis des IAS 21.9 getroffenen Entscheidung.

Primäre Indikatoren

  • Währung, welche hauptsächlich die Verkaufspreise für Güter und Dienstleistungen bestimmt
  • Währung, welche hauptsächlich die Faktorpreise für Arbeit, Material und andere Dienstleistungen bestimmt

Sekundäre Indikatoren

  • Währung, in welcher die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit sowie gewöhnlich die Cashflows aus operativer Tätigkeit entstehen

Sollten sich primäre und sekundäre Indikatoren widersprechen, hat die Geschäftsleitung die aus seiner Sicht bestmögliche Einschätzung abzugeben und entsprechend die funktionale Währung festzulegen; ein transparentes Abwägungs- oder Entscheidungskriterium ist nach IAS 21.12 nicht vorgesehen.