Inhaltsverzeichnis
Es existieren unterschiedliche Kapitalgesellschaften, nämlich die
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die
- Aktiengesellschaft
Private oder betriebliche Nutzung
Eine Kapitalgesellschaft erzielt stets und ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 II KStG). Eine private Nutzung ist bei Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaften nicht möglich. Sofern Wirtschaftsgüter der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern privat genutzt werden sollten, so führt dies allenfalls zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Privates Vermögen der Gesellschafter führt andererseits durch eine betriebliche Nutzung im Dienst der Kapitalgesellschaft nicht zu Sonderbetriebsvermögen bei der Kapitalgesellschaft.