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Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Stille Gesellschaft

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Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Stille Gesellschaft

Wir unterscheiden

  • typisch stille Gesellschaft

    • lediglich Beteiligung am Gewinn und Verlust

    • führen beim stillen Gesellschafter zu Einkünften aus Kapitalvermögen

  • atypisch stille Gesellschaft

  • Beteiligung am Gewinn und Verlust

  • und zusätzlich Beteiligung an stillen Reserven etc.

  • führen beim stillen Gesellschafter zu Einkünften aus Gewerbebetrieb