Unechte Aufrechnungsdifferenzen passieren
bei Buchungsfehlern und
bei zeitlichen Unterschieden in den Buchungen.
Die zeitlichen Unterschiede in den Buchungen werden durch den folgenden Fall erhellt.
Beispiel
Die Forderung wird bei T1 für das Jahr 01 eingebucht, die korrespondierende Verbindlichkeit bei der T2 allerdings erst im Jahr 02.
Die buchungstechnischen Differenzen werden bereits in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen korrigiert. Es liegt kein echter Fall von Schuldenkonsolidierung vor.
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