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Konzernabschluss nach IFRS - Assoziierte Unternehmen

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Konzernabschluss nach IFRS

Assoziierte Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

Ein Unternehmen ist für ein anderes Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen, wenn der Investor auf das Assoziierte Unternehmen einen maßgeblichen jedoch keinen beherrschenden Einfluss ausübt.

Dies bedeutet, dass man an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitwirkt, allerdings weder eine Beherrschung noch eine gemeinschaftliche Führung vorliegt. Der maßgebliche Einfluss wird vermutet (!) bei einem Stimmenanteil von mindestens 20 % (IAS 28.5). Kann diese Vermutung eindeutig widerlegt werden, so gilt sie nicht.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie A-GmbH besitzt 25 % an der E-GmbH.

Mangels anderer Angaben ist davon auszugehen, dass ein maßgeblicher Einfluss der A an der E vorliegt.

Allerdings ist es auch bei einem Stimmrechtsanteil von weniger als 20 % durchaus möglich, dass ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, dieser müsste dann eindeutig nachgewiesen werden (IAS 28.6).

Der IAS 28.6 hält einen weiteren Katalog bereit, aus dem auf einen maßgeblichen Einfluss geschlossen werden kann.

Die Konsequenz bei assoziierten Unternehmen ist, dass diese bei Vorliegen eines Konzerns nach der Equity-Methode einzubeziehen sind (IAS 28.16).

Assoziierte Unternehmen sind mit der Equity-Methode in einen Konzernabschluss einzubeziehen. Wir gehen hierauf in weiteren Kapiteln darauf ein.