Der Konzernabschluss fasst die jeweiligen Einzelabschlüsse rechtlich selbstständiger, allerdings wirtschaftlich abhängiger und dominierter Unternehmen zusammen. Ein Einzelabschluss hat eine
- Informationsfunktion und eine
- Zahlungsbemessungsfunktion.
Die Informationsfunktion informiert die Öffentlichkeit über die Lage der Unternehmung.
Die Zahlungsbemessungsfunktion dient sowohl den Eignern der Unternehmung als auch dem Staat, genauer gesagt dem Fiskus, seine Ansprüche zu formulieren.
Der Konzernabschluss hingegen hat einzig und allein die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer geschlossenen Gruppe rechtlich selbstständiger Unternehmen zu vermitteln.
Merke
Dies folgt aus dem Punkt, dass der Konzern nicht als Rechtsperson existiert und dementsprechend auch nicht Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Ansprüche werden aus den Einzelunternehmen gezogen, nicht aber aus dem Konzernverbund.
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