Zu den Betriebsausgaben nach § 4 IV EStG zählt man insbesondere
- laufende Betriebskosten,
- AfA auf Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens,
- Zahlung betrieblicher Steuern wie z.B. der Kfz-Steuer für den betrieblichen Fuhrpark,
- betrieblich veranlasste Schuldzinsen,
- an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer,
- die an Vorunternehmer entrichtete und abzugsfähige Vorsteuer.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Betriebseinnahmen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Betriebseinnahmen (Gewinnermittlungsmethoden) aus unserem Online-Kurs Bilanz nach Steuerrecht interessant.
-
Steuerlich mögliche Abschreibungsverfahren
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Steuerlich mögliche Abschreibungsverfahren (Steuern in der Investitionsrechnung) aus unserem Online-Kurs Investitionsrechnung interessant.