Ermessensspielräume liegen bei vor
- der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 3, IFRS 5, IAS 39, IFRS 9, IAS 40 und IAS 41)
- bei der Wahl der Abschreibung
- Methode
- Dauer
- Abgrenzung der Leasing-Methoden
- Operate-Leasing
- Finance-Leasing
- Langfristfertigung
- Bestimmung des Fertigstellungsgrades
- Bewertung von Rückstellungen (IAS 37)
- Wertminderungen
- Beurteilung
- Ermittlung des erzielbaren Betrags
Auch für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen ist eine Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung vonnöten.
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