Rückstellungen die in einer Konzerunternehmung gebucht wurden und keiner korrespondierenden Position bei einer anderen Konzerunternehmung gegenüberstehen, müssen erfolgswirksam ausgebucht werden.
Merke
Hier ist eine erfolgsneutrale Streichung nicht möglich!
Beispiel
Die Mutter bucht eine Rückstellung, aber die Tochter bucht nichts entsprechendes. Man bucht also wie folgt:
Positionen | Mutter | Tochter | Summe | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | Soll | Haben | A | P | |
Jahresüberschuss | -5000 | -5000 | 5000 | |||||||
Rückstellung | 5000 | 5000 | 5000 | |||||||
Summe | 0 | 0 | 5000 | 5000 |
Die Rückstellung wird also in der Konsolidierungsspalte erfolgswirksam ausgebucht, der vormals (bei der Mutter) gebuchte Aufwand (der sich in der Summenbilanz bemerkbar macht als Reduktion des Jahresüberschusses) wird also rückgängig gemacht, so dass der Jahresüberschuss insgesamt nicht berührt wird (siehe die Spalte der Konzernbilanz).
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