Der Umfang der einbezogenen Unternehmen hängt von der jeweiligen Zusammensetzung des Konsolidierungskreises ab man unterscheidet:
- einen engen Kreis
- genau ein Mutterunternehmen und ein oder mehrere Tochterunternehmen
- einen weiten Kreis
- gemeinsame Vereinbarung (gemeinschaftliche Tätigkeit und Gemeinschaftsunternehmen)
- assoziierte Unternehmen
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Gemeinschaftsunternehmen
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