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Konzernabschluss nach IFRS - Weiter Kreis

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Konzernabschluss nach IFRS

Weiter Kreis

Methode

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Man beachte folgende Regel: kein weiter Kreis ohne einen engen Kreis!

Wenn also für ein Unternehmen A keine Tochterunternehmen bestehen, wohl aber eine gemeinschaftliche Führung und/oder maßgeblicher Einfluss über und auf andere Unternehmen, so gibt es für A keinen Konzernabschluss.

Beispiel

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Die X-AG hält 60 % an der A-AG und 30 % an der B-GmbH.

Es liegt ein Konzern vor mit einem

  • engen Kreis (aus X-AG und A-AG bestehend) sowie einem 
  • weiten Kreis (aus X-AG, A-AG und B-GmbH bestehend).

Beispiel

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Die X-AG hält 30 % an der B-GmbH.

Es liegt kein Konzern vor, die X-AG ist nicht "Mutter" der B-GmbH, die B-GmbH nicht "Tochter" der X-AG. Lediglich ist X-AG Beteiligungsunternehmen bei der B-GmbH, dem "assoziierten Unternehmen". 

Merke

Hier klicken zum AusklappenEs existiert also kein Konzern mit lediglich Gemeinschaftsunternehmen (oder gemeinschaftlichen Tätigkeiten) und assoziierten Unternehmen!