Methode
Man beachte folgende Regel: kein weiter Kreis ohne einen engen Kreis!
Wenn also für ein Unternehmen A keine Tochterunternehmen bestehen, wohl aber eine gemeinschaftliche Führung und/oder maßgeblicher Einfluss über und auf andere Unternehmen, so gibt es für A keinen Konzernabschluss.
Beispiel
Die X-AG hält 60 % an der A-AG und 30 % an der B-GmbH.
Es liegt ein Konzern vor mit einem
- engen Kreis (aus X-AG und A-AG bestehend) sowie einem
- weiten Kreis (aus X-AG, A-AG und B-GmbH bestehend).
Beispiel
Die X-AG hält 30 % an der B-GmbH.
Es liegt kein Konzern vor, die X-AG ist nicht "Mutter" der B-GmbH, die B-GmbH nicht "Tochter" der X-AG. Lediglich ist X-AG Beteiligungsunternehmen bei der B-GmbH, dem "assoziierten Unternehmen".
Merke
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