Eine gemeinschaftliche Tätigkeit (= Joint Operation) ist eine gemeinsame Vereinbarung, über Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen an deren Schulden haben.
Beispiel
Die X-AG und die B-GmbH kaufen gemeinsam eine sehr teure Maschine und nutzen diese auch gemeinsam.
Es liegt eine gemeinschaftliche Tätigkeit vor, X-AG und B-GmbH heißen "gemeinschaftlich Tätige". Die Maschine wird quotal von X-AG als auch von der B-GmbH bilanziert, daher der Name "Quotenkonsolidierung".
Ein Gemeinschaftsunternehmen hat folgende Eigenschaften:
gemeinschaftliche Führung durch zwei bzw. mehrere sog. "Partnerunternehmen",
die Partnerunternehmen gehören zu Konzernen
als Mutter oder Tochter
die Partnerunternehmen sind unabhängig voneinander.
Man spricht von einem engen und einem weiten Konsolidierungskreis:
Konsolidierungskreise | |
Konsolidierungsmethode | einbezogene Unternehmen |
enger Konsolidierungskreis: | |
Mutter hat beherrschenden Einfluss | |
weiter Konsolidierungskreis: | |
Quotenkonsolidierung | gemeinschaftliche Tätigkeiten |
Equity-Methode | Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen |
Merke
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