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Kosten- und Leistungsrechnung - Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis

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Kosten- und Leistungsrechnung

Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis

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Die GrenzPlankostenrechnung ist eine Weiterentwicklung der Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis. Prinzipiell funktioniert sie wie die flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis, nur mit zwei entscheidenden Unterschieden:

  • Die fixen Kosten werden vernachlässigt und

  • daher existiert keine Beschäftigungsabweichung

Merke

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In der Grenzplankostenrechnung gilt also auch: Die Beschäftigung ist die einzige entscheidungsrelevante Kostengröße.

In der Grenzplankostenrechnung sind die verrechneten Plankosten also gegeben durch:

$$\ K_{VP}= {K_v^P \over x_P} \cdot x_I $$

also hier $$\ K_{VP}= {K_v^P \over x_P} \cdot x_I= {1.500 \over 1.000} \cdot x_I = 1,5 \cdot x_I $$

Merke

Hier klicken zum AusklappenEs werden hier also lediglich die variablen Plankosten auf die Planbeschäftigung verrechnet – anders als bei der Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis. Die fixen Plankosten von 500 € werden komplett vernachlässigt und nur die variablen Kosten werden weiter auf die einzelnen Stücke verrechnet, hier also auf die einzelnen Hähnchen.

Plankostenverrechnungssatz

Der Plankostenverrechnungssatz von $\ PKVS = {K_v^P \over x_P} $ weist also nur variable Bestandteile aus. Eine Fixkostenproportionalisierung findet nicht statt.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEine Unterscheidung von Nutz- und Leerkosten in der Grenzplankostenrechnung ist daher sinnlos.

Beschäftigungsabweichung

Eine Beschäftigungsabweichung wird also nicht ausgewiesen. Lediglich die Verbrauchsabweichung als Differenz aus Istkosten und Sollkosten ist sinnvoll interpretierbar. Die Sollkosten sind in der Grenzplankostenrechnung gegeben durch:

$$\ K_S= {K_v^P \over x_p} \cdot x_I $$

Die Fixkosten $\ K_f $ werden also nicht beachtet.