Kursangebot | Außenhandel | Risiken im Auslandsgeschäft

Außenhandel

Risiken im Auslandsgeschäft

01. Welche Arten von Risiken gibt es im Auslandsgeschäft?

Je nachdem, ob ein einzelnes Wirtschaftssubjekt das Eintreten des Risikos beeinflussen kann oder nicht, unterscheidet man zwischen politischen und ökonomischen Risiken. Die Folgen des Risikoeintritts schlagen sich aber in beiden Fällen beim einzelnen Wirtschaftssubjekt wirtschaftlich nieder.

02. Wie wirken sich die einzelnen politischen Risiken aus?

  • Krieg, Boykott: Wird das Land, in dem der Geschäftspartner sitzt, in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt, ist es fraglich, ob die bestellte Ware überhaupt noch eintrifft. Wurde die Ware bereits bezahlt, ist der Betrag verloren. Der Wegfall einer Bezugsquelle erhöht die Beschaffungspreise und beeinträchtigt die eigene Lieferfähigkeit.

  • Streik: Werden infolge eines Streiks im Ausland Waren nicht mehr befördert bzw. nicht mehr be- oder entladen, entgehen dem Exporteur Umsatzeinnahmen. Heimische Importeure geraten in Lieferschwierigkeiten, weil Warenlieferungen ausbleiben. Neue anderweitige Bezugsquellen zu erschließen, ist zeitaufwendig. Die Beschaffungspreise werden ansteigen.

  • Konvertierungsrisiko: Exporteure erleiden einen Zahlungsausfall, wenn ihre Kunden im Ausland die auf Euro lautenden Rechnungen nicht begleichen können, weil deren Regierung es untersagt hat, Eurodevisen zu erwerben.

  • Transferrisiko: Anders als beim Konvertierungsrisiko untersagt die ausländische Regierung ihren Bürgern zwar nicht den Erwerb von Devisen, aber deren Ausfuhr. Für Exporteure, die in Euro fakturiert haben, wirkt das wie ein Zahlungsausfall. Auch Exporteure, die die Rechnungen in der Währung des Einfuhrlandes stellten, haben ein Transferrisiko, wenn die Regierung des importierenden Landes es verbietet, die heimische Währung auszuführen.

  • Zahlungsverbotsrisiko: Konvertierungs- und Transferrisiken haben ihre Ursache meistens in der Devisenknappheit eines Landes. Verbietet eine Regierung ihren Bürgern hingegen ausländische Rechnungen zu bezahlen, so verfolgt sie damit politische Ziele, die sie auf normalem politischem Weg nicht durchsetzen kann. Sie hofft, auf diese Weise ausländische Regierungen unter Druck setzen zu können. In der Regel ist ein solches Verhalten kontraproduktiv.

  • Moratoriumsrisiko: Bei einem Moratorium handelt es sich um ein befristetes und deshalb vorübergehendes Zahlungsverbot. Der Exporteur erleidet einen Zinsverlust, weil seine Forderung vom Kunden erst beglichen werden kann, sobald das Zahlungsverbot wieder aufgehoben ist.

03. Was ist das Besondere an den ökonomischen Risiken?

Von den o. g. ökonomischen Risiken ist lediglich das Währungsrisiko (Kursrisiko) außenhandelsspezifisch. Alle anderen ökonomischen Risiken treten auch im Binnenhandel auf. Lediglich ihre wirtschaftliche Größenordnung wird vielleicht eine andere sein.

04. Worin besteht das Währungsrisiko?

Ein Währungsrisiko besteht bei Außenhandelsgeschäften nur, wenn

  • der Exporteur ein Angebot in der Währung des Kunden (Fremdwährung) abgeben soll und das Angebot auf der Basis von Kursen kalkuliert, die bei Auftragserteilung nicht mehr gelten.

  • der Exporteur die Rechnung in der Fremdwährung fakturiert, dem Kunden ein Zahlungsziel einräumt und sich der Währungskurs zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag der Zahlung ungünstig verändert; sodass er für denselben Fremdwährungsbetrag weniger Euro bekommt als kalkuliert.

  • der deutsche Importeur die Rechnung in Fremdwährung (z. B. in USD) zu begleichen hat und sich der Währungskurs zwischen Vertragsabschluss und Zahlung ungünstig verändert, sodass er für denselben Fremdwährungsbetrag mehr aufwenden muss.

05. Wer ist vom Währungsrisiko betroffen?

Das Risiko kann sowohl Importeur als auch Exporteur treffen. Ist vereinbart, dass in Fremdwährung fakturiert wird, so muss der Exporteur beim Zahlungseingang vielleicht feststellen, dass er weniger als Gegenwert für die Fremdwährung erhält als er für den gleichen Fremdwährungsbetrag am Tag des Vertragsabschlusses bekommen hätte. Umgekehrt kann es dem Importeur passieren, dass er am Tag des Zahlungsausgangs mehr inländische Währung für die Fremdwährung aufwenden muss als er es am Tag des Vertragsabschlusses hätte tun müssen.

06. Wie berechnet sich das Währungsrisiko für den Importeur?

Beispiel

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Ein deutscher Importeur bezieht lt. Rechnung von einem amerikanischen Lieferer Waren im Wert von 320,000.00 USDEs ist zu beachten, dass die Schreibweise von Dollarbeträgen anders ist als im Deutschen. Werden Euro und Cent im Deutschen durch Komma getrennt, setzt man im Amerikanischen zwischen Dollar und Cent einen Punkt. Anstelle des Tausender-Punktes im Deutschen, verwendet man im Amerikanischen ein Komma.. Die Zahlungsbedingung lautet cash on delivery. Vertragsabschluss war am 10.01. d. J., Liefer- und Zahlungstermin ist der 31.03. d. J.Am 10.01. betrug der Kurs 1,1978.

Kurs 1,1978 bedeutet, dass 1 € den Wert von 1,1978 statt in amerikanischer Form 1.1978 $ angegeben.

a)

Wie viele Euro müsste der Importeur am 10.01. aufwenden?

1.1978 entsprechen x €

Lösung mittels Dreisatz:

1. Satz:1.1978 entsprechen dem
Dreihundertzwanzigtausendfachen eines Dollars
- x = (1 : 1,1978) • 320,000
  x ≈ 267.156,45 €

Um 320,000.00 entsprechen 1 €320,000.00 bezahlen zu können.

c)

Wie viele Euro müsste der Importeur am 31.03. aufwenden, wenn der Kurs dann 1,1990 beträgt?

1.1990 entsprechen x €
x = (1 : 1,1990) • 320000 ≈ 266.889,07 €

Bei diesem Kurs müsste der deutsche Importeur 266.889,07 € aufwenden, um 320,000.00 ca. 0,51 €, während am 31.03. der Dollar nur für 0,83 € zu haben war.

Wäre der Dollar am 31.03. – wie im Fall c) – billiger als bei Vertragsabschluss gewesen, so hätte der Importeur am 31.03. hingegen 267,38 € gespart.

Der Exporteur bekommt bei jedem Kurs den vereinbarten Erlös von 320,000.00 entsprechen 1 €320,000.00 bekäme der deutsche Exporteur am 10.01. 267.156,45 €, wenn er die Devisen in Deutschland wechselt.

b)

Wie viele Euro bekäme der Exporteur am 31.03., wenn der Kurs dann 1,1234 beträgt?

1.1234 entsprechen x €
x = (1 : 1,1234) • 320000 ≈ 284.849,56 €

Zu diesem Kurs bekäme der deutsche Exporteur sogar 284.849,56 € für die mit 320,000.00 entsprechen 1 €320,000.00 nur 266.889,07 €.

Im Fall c) ist der Dollar am Tag der Umwechslung geringfügig billiger als bei Vertragsabschluss, sodass er am 31.03. weniger Euro erhielte als er am 10.01. bekommen hätte.

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