... werden die Anschaffungskosten nach Handels- und Steuerrecht ermittelt?Laut § 255 Abs. 1 HGB gehören zu den Anschaffungskosten sämtliche Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen: Anschaffungspreis+Anschaffungsnebenkosten(Frachten, Provisionen, Versicherungen, Montage)–Anschaffungspreisminderungen(Skonti, Rabatte, Boni, Preisnachlässe)+/–Nachträgliche ...