Kursangebot | Betriebliches Kostenwesen | Verrechnung der Kostenarten auf Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen

Betriebliches Kostenwesen

Verrechnung der Kostenarten auf Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen

 

01. Wie erfolgt die Verrechnung der Kostenarten auf die Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen (BAB)?

  1. Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung werden direkt dem Kostenträger zugerechnet; sie müssen nicht im BAB aufgeführt sein. Achtung: Häufig werden die Einzelkosten trotzdem zu Informationszwecken in den BAB übernommen, da sie Basis für die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge sind.

  2. Bereich 1 des BAB:

    Kostenstellen-Einzelkosten werden aufgrund von Belegen den Kostenstellen direkt zugerechnet, z. B. Hilfs-, Betriebsstoffe, Hilfslöhne, Gehälter, kalkulatorische Abschreibung, Ersatzteile.

  3. Bereich 2 des BAB:

    Kostenstellen-Gemeinkosten werden nach verursachungsgerechten Verteilungsschlüsseln auf die Kostenstellen umgelegt, z. B. Raumkosten, Steuer, Versicherungsprämien.

     

    Die Reihenfolge der Verrechnung nach dem Stufenleitersystem (auch Treppenverfahren) ist dabei zu beachten:

    1. Umlage der Allgemeinen Kostenstelle auf die Hilfs- und Hauptkostenstellen

    2. Umlage der Hilfskostenstellen (= Vorkostenstellen) auf die Hauptkostenstellen

    3. Es werden die Summen der Hauptkosten­stellen (= Stellenendkosten) ermittelt.

  4. Bereich 3 des BAB:

    Durch Gegenüberstellung der Einzelkosten und der Summe der Gemeinkosten je Kostenstelle werden die Zuschlagssätze für die Kostenträgerrechnung ermittelt.

    z. B.

     

 Kostenstellen
Allgemeiner BereichMaterial­bereichFertigungsbereichVerwaltungs­bereichVertriebs­bereich
KostenartenAllgemeine KostenstellenMaterial­kostenstellenFertigungs­hilfsstellenFertigungs­hauptstellenVerwaltungs­stellenVertriebs­stellen
Verrechnung der Kostenstellen-EinzelkostenBereich 1 des BAB: Verrechnung nach Belegen
Verrechnung der Kostenstellen-GemeinkostenBereich 2 des BAB: Verrechnung nach Verteilungsschlüsseln
Summe der Hauptkosten­stellen 
 Bereich 3 des BAB: Ermittlung der Zuschlagssätze für die Erzeugniskosten
 

 

02. Welche Erfassungsgrundlagen bzw. Verteilungsschlüssel sind für die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen geeignet?

Ausgewählte Beispiele:

GemeinkostenVerrechnungVerrechnungsgrundlage – Beispiele
direktindirekt
Hilfslöhnex Lohnbelege, -listen
Gehälterx Gehaltslisten
Hilfsstoffex Entnahmescheine
Betriebsstoffex Entnahmescheine
Fremdleistungenx Eingangsrechnungen
Kalkulatorische Abschreibungenx Anlagenkartei/-datei
Kalkulatorische Zinsen (Betriebsmittel)x Anschaffungswerte, Kapitalbindung
Raumkosten, Mieten xFlächennutzung in m2
Gesetzliche Sozialleistungenx Lohn-/Gehaltslisten
Freiwillige Sozialleistungen xAnzahl der Mitarbeiter je Kostenstelle
Heizung xRaumgröße in m3
Elektrische Energie xAnzahl der Verbraucher/Verbrauch je kWh
Sachversicherungen xAnlagendatei, Anlagenwerte
Steuern xKapitalbindung
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