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Bilanzsteuerrecht - Eigenkapital - Kapitalrücklage

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Eigenkapital - Kapitalrücklage

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Inhaltsverzeichnis

Kapitalrücklage

Innerhalb der Kapitalrücklage werden unterschiedliche Positionen zusammengefasst (§ 272 Abs. 2 HGB):

  • Beträge, die bei der Emission von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt werden (= Agio, vergleiche hierzu § 9 AktG, §§ 150, 152 Abs. 2 AktG),

  • Betrag, der bei der Emission von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen über ihren Rückzahlungsbetrag hinaus erzielt wird (= Agio, vergleiche hierzu § 221 AktG),

  • Zuzahlungsbeträge, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten (§ 221 Abs. 3 AktG),

  • Betrag anderer Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten (§ 42 Abs. 2 GmbHG).

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Beispiel

Im vorliegenden Beispiel rechnet man folgendermaßen. Das Agio bei der Aktienemission berechnet sich als: Agio = Emissionskurs - Nennwert, d.h. also hier: Agio = 10 – 1 = 9 € pro Aktie. Der Emissionskurs übersteigt den Nennwert der Aktie um 9 €, d.h. bei 10.000 Aktien steigt die Kapitalrücklage der X AG um insgesamt 10.000·9 = 90.000 €.  
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