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Recht und Steuern für Fachwirte - Technischer Arbeitsschutz und sozialer Arbeitsschutz

Kursangebot | Recht und Steuern für Fachwirte | Technischer Arbeitsschutz und sozialer Arbeitsschutz

Recht und Steuern für Fachwirte

Technischer Arbeitsschutz und sozialer Arbeitsschutz

Technischer Arbeitsschutz

Der Begriff „technischer Arbeitsschutz“ beschreibt die Sicherheit am Arbeitsplatz. Hierunter fallen folgende Gesetze:

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Gewerbeordnung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Regeln der Berufsgenossenschaften

    • z.B. zur Unfallverhütung

Sozialer Arbeitsschutz

Unter dem Stichwort „sozialer Arbeitsschutz“ lassen sich viele Gesetze subsumieren:

  • Kündigungsschutzgesetz

  • Bundesurlaubsgesetz

  • Arbeitszeitgesetz

  • Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Mutterschutzgesetz

  • u.v.m.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen über

  • die Arbeitszeit

  • die Berufsschule

  • die Ruhepausen

  • die Schichtzeit

  • die tägliche Freizeit

  • den spätesten Arbeitsschluss

  • die Fünftagewoche

  • die Beschäftigung an Samstagen

  • die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

  • den Urlaub.

Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz gründet auf den Ideen

  • Gefahrenschutz,

  • Kündigungsschutz und

  • Entgeltschutz.

Gefahrenschutz bedeutet, dass werdende Mütter nicht Arbeiten verrichten dürfen, die Mutter oder Kind gefährden. Deshalb dürfen Frauen nicht beschäftigt werden

  • sechs Wochen vor der Entbindung (§ 3 MuSchG) und

  • acht Wochen nach der Entbindung (§ 6 MuSchG).

Der Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (§ 9 MuSchG). Wenn der Arbeitgeber in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigt, die schwangere Arbeitnehmerin allerdings innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung ihm Mitteilung von der Schwangerschaft macht, so ist die Kündigung unwirksam.

Ebenfalls verlängert sich der Kündigungsschutz durch Inanspruchnahme von Elternzeit hinaus.

Entgeltschutz wiederum bedeutet, dass die versicherte Arbeitnehmerin während der Schutzfrist Anspruch auf das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse hat. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zum durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt zu bezahlen hat.

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