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Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Eingetragene Genossenschaften

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Volks- und Betriebswirtschaftslehre

Eingetragene Genossenschaften

Unter der eingetragenen Genossenschaft (eG) versteht man eine vermögensrechtliche Beteiligung ihrer Mitglieder (= Genossen). Sinn ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 1 GenG).  

Beispiel

 Eine Winzergenossenschaft ist eine eingetragene Genossenschaft.

Bei der eingetragenen Genossenschaft handelt es sich um eine Personenvereinigung, aber nicht um eine Personengesellschaft!

Es müssen mindestens sieben Genossen eine eingetragene Genossenschaft bilden (§ 4 GenG). Die eingetragenen Genossenschaften sind juristische Personen.

Eine e.G. wird im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen (§ 10 GenG).  

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