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Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation - Rückkehrgespräch (Fehlzeitengespräch)

Kursangebot | Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation | Rückkehrgespräch (Fehlzeitengespräch)

Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation

Rückkehrgespräch (Fehlzeitengespräch)

01. Wie ist das Fehlzeitengespräch zu führen?

Das Fehlzeitengespräch (auch: Rückkehrgespräch) ist eines der Instrumente, um die Ursachen von Fehlzeiten zu analysieren und ihnen dort, wo es möglich ist, entgegen zu wirken. Der Vorgesetzte sollte dabei weder den Krankenstand als unvermeidbare Entwicklung betrachten noch sollte er unterschwellig allen Arbeitnehmern pauschal eine sinkende Arbeitsmoral unterstellen.

Bei der Detailanalyse von Fehlzeiten gilt es festzustellen:

  • Wann → Zeitpunkt, Zeitraum

  • Wo → Arbeitsbereich/-gruppe

  • bei wem → Mitarbeiter

  • in welchem Ausmaß → Häufigkeit, Dauer

traten Fehlzeiten auf und wie kann ihnen wirksam begegnet werden?

Der Vorgesetzte kann dazu sog. Rückkehrgespräche mit Mitarbeitern führen, die länger bzw. häufiger erkrankt waren. Er sollte dabei keinen psychischen Druck ausüben, sondern dem Mitarbeiter das Gefühl vermitteln, dass Abwesenheitszeiten beachtet werden, man sich Gedanken über Abhilfen macht und dem Betrieb die Genesung des Mitarbeiters nicht gleichgültig ist.

Für die Durchführung des „Rückkehrgespräches“ ist folgender Leitfaden hilfreich:

  1. Gesprächsvorbereitung:
    Analyse der Fehlzeiten, ausreichend Zeit, richtiger Zeitpunkt, Gesprächsziel.

  2. Gesprächsdurchführung und -abschluss:
    Begrüßung/Klima, Frage nach den Ursachen, Stellungnahme des Mitarbeiters, Lösungsansätze, Verhalten in der Zukunft, Unterstützungsmöglichkeiten (Betriebsarzt, Hausarzt), Gespräch positiv beenden. Der Gesprächsinhalt ist zu protokollieren.

    Sonderfälle:
    Ergibt die Fehlzeitenanalyse den Eindruck/Nachweis, dass die Abwesenheiten ganz oder teilweise vermeidbar gewesen wären, so ist die Kontrolle des zukünftigen Mitarbeiterverhalten besonders nachdrücklich durchzuführen (ggf. 2. oder 3. Gespräch).

    Beruht die Abwesenheit auf einem Fehlverhalten des Mitarbeiters sind Sanktionen erforderlich, z. B. Ermahnung, Abmahnung, Lohnabzug, Kündigung.

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