a)
bebautes Grundstück zum Verkehrswert | 400.000 € |
+ Fertigungshalle zum kalkulatorischen Restbuchwert | 1.300.000 € |
+ betriebsnotwendige technische Anlagen und Maschinen zum kalk. Restbuchwert | 2.650.000 € |
+ selbst erstelltes immaterielles Produktionsverfahren | 550.000 € |
+ betriebsnotwendiger durchschnittlicher Lagervorrat | 1.200.000 € |
+ durchschnittlicher Bestand an Fertigerzeugnissen | 700.000 € |
= betriebsnotwendiges Vermögen | 6.800.000 € |
- nicht skontierfähige Verbindlichkeiten | 840.000 € |
- Anzahlungen | 512.000 € |
= betriebsnotwendiges Kapital | 5.448.000 € |
=> kalkulatorische Zinsen pro Jahr (5% p.a.) | 272.400 € |
monatlicher Zinsbetrag (/12) | 22.700 € |
b) Der kalkulatorische Zinssatz ist abhängig vom Kapitalmarktzins für altnative langfriste Geldanlagen. Außerdem ist darin ein Risikoaufschlag enthalten, so dass der gewählte Wert von 5% gerechtfertigt ist.
c) Je höher der kalkulatorische Zinssatz ist, desto höher fallen die kalkulatorischen Zinsen aus, die als Kostenfaktor in die Preise einkalkuliert werden. Das bedeutet, dass zwar die kalkulatorischen Kosten nicht als Auswand in der GuV gebucht werden, die höheren Preise sich jedoch über die Umsatzerlöse darin auswirken. Der Jahresüberschuss bzw. Gewinn der Finanzbuchführung fällt somit höher aus.