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Planen und durchführen von Marketingmaßnahmen - Zusammenarbeit mit Beratungs- und Kontrollbehörden bzw. -institutionen

Kursangebot | Planen und durchführen von Marketingmaßnahmen | Zusammenarbeit mit Beratungs- und Kontrollbehörden bzw. -institutionen

Planen und durchführen von Marketingmaßnahmen

Zusammenarbeit mit Beratungs- und Kontrollbehörden bzw. -institutionen

 

01. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Beratungs- und Kontrollbehörden bzw. -institutionen?

„Das gesundheitspolitische Umfeld und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, den Absatz und die Erstattung von Arzneimitteln sind im Umbruch. Sie verlangen in zunehmendem Maße die Involvierung verschiedenster Einrichtungen des Gesundheitswesens. Hieraus resultieren gleichzeitig neue bzw. engere Kooperationsbeziehungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und diesen Einrichtungen einschließlich ihrer Mitarbeiter. Dazu zählen neben Ministerien und Behörden verschiedene weitere staatliche Institutionen sowie Einrichtungen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und deren Mitarbeiter als Repräsentanten dieser Einrichtungen. Die Zusammenarbeit und der laufende Diskurs zwischen der pharmazeutischen Industrie und den Partnern im Gesundheitswesen sowie deren Mitarbeitern ist zu begrüßen und zu fördern. Denn dies dient sowohl dem erforderlichen Informationsaustausch als auch dem besseren Verständnis der jeweiligen Positionen und damit dem gemeinsamen Ziel aller Partner im Gesundheitswesen an einer optimalen Patientenversorgung. Die Veränderungen des gesundheitspolitischen Umfelds führen zu neuen Rahmenbedingungen für den Absatz von Arzneimitteln. Die zunehmende Involvierung etwa der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA), des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) führt auch zu neuen bzw. engeren Geschäfts- und Kooperationsbeziehungen zwischen der pharmazeutischen Industrie und diesen Institutionen. Dies betrifft etwa Erstattungsfragen bei der Sicherung der für die Erstattungsfähigkeit erforderlichen Daten, Informationen sowie des hierzu erforderlichen Austauschs solcher Daten und Informationen. Schließlich finden auch zunehmend Formen der Zusammenarbeit mit einzelnen Funktionsträgern dieser Organisationen statt, wie z. B. Vortrags- und Beratungstätigkeiten sowie Einladungen und Bewirtungen zu Veranstaltungen von pharmazeutischen Unternehmen.“

Quelle: Fachbericht FSA-Empfehlungen zur Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit den Partnern im Gesundheitswesen und deren Mitarbeitern

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