Inhaltsverzeichnis
- 01. Was sind Rechtsgrundlagen und welche Arten von Rechtsgrundlagen werden unterschieden?
- 02. Wie wird das Recht generell unterteilt?
- 03. In welchen Bundesgesetzen sind arbeitsrechtliche Tatbestände geregelt?
- 04. Welche Funktionen erfüllt eine Rechtsordnung?
- 05. Welche Artikel des Grundgesetzes können im Arbeitsrecht Bedeutung erlangen?
- 06. Welche Bestimmungen des BGB sind arbeitsrechtlich relevant?
- 07. Was ist das Arbeitsrecht?
- 08. Wer ist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts?
- 09. Was zählt zu den Rechtsquellen des Arbeitsrechts?
- 10. Was versteht man unter dem Individualarbeitsrecht und unter dem kollektiven Arbeitsrecht?
- 11. Welchen Einfluss hat das kollektive Arbeitsrecht auf das Individualarbeitsrecht?
- 12. Welche Rangfolge gilt bei den arbeitsrechtlichen Gestaltungsquellen?
01. Was sind Rechtsgrundlagen und welche Arten von Rechtsgrundlagen werden unterschieden?
Rechtsgrundlagen geben Aufschluss über Gebote und Verbote. Man unterscheidet:
das geschriebene Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen)
Gewohnheitsrecht und Richterrecht (insbesondere das Recht der obersten Bundesgerichte)
vereinbartes Recht, z. B. Kaufverträge, Arbeitsverträge.
02. Wie wird das Recht generell unterteilt?
Privates Recht (auch: Zivilrecht) Öffentliches Recht Verhältnis von Bürger zu Bürger Verhältnis von Staat zu Bürger Beispiele:
BGB, HGBBeispiele:
Völkerrecht, Staatsrecht, StrafrechtDas materielle Recht besagt, wann ein Anspruch besteht und das formelle Recht, wie dieser Anspruch durchgesetzt werden kann. Das BGB enthält z. B. materielles Recht, die Zivilprozessordnung formelles Recht.
03. In welchen Bundesgesetzen sind arbeitsrechtliche Tatbestände geregelt?
Allgemeine Gesetze, z. B.: BGB, HGB (Regelungen für kaufmännische Angestellte und Handelsvertreter), Gewerbeordnung (Bestimmungen für gewerbliche Arbeitnehmer), Handwerksordnung, Seemannsordnung.
Spezielle Gesetze, z. B.: Kündigungsschutzgesetz; Arbeitsgerichtsgesetz; Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (AÜG); Berufsbildungsgesetz; Betriebsverfassungsgesetz; Personalvertretungsgesetz; Bundesurlaubsgesetz; Jugendarbeitsschutzgesetz; Mutterschutzgesetz; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG); Tarifvertragsgesetz; Mitbestimmungsgesetz; Heimarbeitsgesetz; Gesetz über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen; Sozialgesetzbuch; Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz.
Sonstige Gesetze mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen, z. B.: Sozialgesetzbuch Drittes Buch; Insolvenzordnung; Arbeitssicherheitsgesetz; Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Gesetz über Arbeitnehmererfindungen; Vermögensbildungsgesetz; Arbeitsplatzschutzgesetz.
04. Welche Funktionen erfüllt eine Rechtsordnung?
05. Welche Artikel des Grundgesetzes können im Arbeitsrecht Bedeutung erlangen?
Dies sind insbesondere folgende Verfassungsnormen:
Beispiel: Der Gleichbehandlungsgrundsatz von Mann und Frau ist z. B. bei der Entlohnung zu beachten (vgl. Art. 3 GG).
06. Welche Bestimmungen des BGB sind arbeitsrechtlich relevant?
07. Was ist das Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der abhängig und weisungsgebundenen Beschäftigten, die für fremde Rechnung arbeiten.
08. Wer ist Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts?
Als Arbeitnehmer gelten die Personen, die einem anderen haupt- oder nebenberuflich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages für eine gewisse Dauer zur Arbeitsleistung verpflichtet sind. Ein Arbeitsverhältnis setzt im Regelfall die Zahlung eines Entgelts voraus. Jedes Arbeitsverhältnis ist ein Dienstverhältnis im Sinne des BGB (§§ 611 ff. BGB), sodass die dortigen Vorschriften auf den Arbeitsvertrag zur Anwendung kommen, sofern nicht der besondere Charakter des Arbeitsverhältnisses dem entgegensteht.
Keine Arbeitnehmer sind z. B.:
Selbstständige
Freiberufler
Organmitglieder (z. B. Vorstand einer AG)
Richter, Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende.
09. Was zählt zu den Rechtsquellen des Arbeitsrechts?
Charakteristisch für die heutige Arbeits- und Wirtschaftsverfassung ist die Selbstverwaltung des Arbeitslebens durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Deshalb sind es neben den staatlichen Vorschriften insbesondere die autonomen Regelungen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen der zu leistenden Arbeit festlegen.
Neben den staatlichen Gesetzen und Verordnungen sind insbesondere die autonom zu Stande gekommenen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften Quellen des Arbeitsrechts. Hinzu kommen aber auch die Grundsätze des Richterrechts und hier vorrangig die des Bundesarbeitsgerichts.
10. Was versteht man unter dem Individualarbeitsrecht und unter dem kollektiven Arbeitsrecht?
Einteilung des Arbeitsrechts | ||
Das Individualarbeitsrecht | regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer. |
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Das Kollektive Arbeitsrecht | regelt die Beziehungen zwischen Gruppen, wie zum Beispiel den Betriebsräten und Arbeitgebern bzw. den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden. |
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11. Welchen Einfluss hat das kollektive Arbeitsrecht auf das Individualarbeitsrecht?
Durch das Einwirken arbeitsrechtlicher Gesetze und Kollektivvereinbarungen hat der individuelle Vertrag einen schwächeren Einfluss auf den Inhalt des einzelnen Arbeitsverhältnisses als dies z. B. zwischen Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter der Fall ist. Ein Individualarbeitsvertrag muss sich daher immer an den übergeordneten Normen orientieren und mit deren Inhalten übereinstimmen.
Beispiel
Verstößt ein Arbeitsvertrag inhaltlich in einzelnen Punkten gegen geltendes Recht, so ist diese Bestimmung nichtig und es gilt die zurzeit geltende Bestimmung des Gesetzes, z. B.:
Der Jahresurlaub beträgt lt. BUrlG mindestens 24 Werktage (§ 3 BUrlG); daher ist eine Bestimmung im Arbeitsvertrag über 21 Werktage nichtig. Es gilt für den Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen.
12. Welche Rangfolge gilt bei den arbeitsrechtlichen Gestaltungsquellen?
Rangprinzip:
Die ranghöhere Rechtsquelle geht der rangniedrigeren Rechtsquelle vor; z. B. gelten die Bestimmungen eines Tarifvertrages vor den Regelungen des Arbeitsvertrages.
Günstigkeitsprinzip:
Die rangniedrigere Rechtsquelle geht der ranghöheren Rechtsquelle vor, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist (Abweichung vom Rangprinzip); z. B. rangiert die Urlaubsregelung des Einzelarbeitsvertrages vor der entsprechenden Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist.
Spezialitätsprinzip:
Konkurrieren zwei Rechtsquellen auf gleicher Rangstufe, so gilt die spezielle vor der allgemeineren bzw. die neuere vor der älteren Regelung. Beispiel: In einem Betrieb besteht Tarifkonkurrenz zwischen zwei Tarifverträgen (z. B. Metalltarif und Chemietarif). Anwendung findet der Tarifvertrag, der räumlich, fachlich und persönlich dem Betrieb am nächsten steht. Maßgebend ist also die Art der Arbeit, die der überwiegende Teil der Arbeitnehmer leistet.
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