Kursangebot | Rechtsbewusstes Handeln | Grundlagen der Sozialversicherung

Rechtsbewusstes Handeln

Grundlagen der Sozialversicherung

 01. Welche Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es?

Die Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung finden sich vollständig im Sozialgesetzbuch (SGB). Es enthält folgende Teile:

1.SGB IAllgemeiner Teil
2.SGB IIGrundsicherung für Arbeitssuchende
3.SGB IIIArbeitsförderung
4.SGB IVGemeinsame Vorschriften
5.SGB VGesetzliche Krankenversicherung
6.SGB VIGesetzliche Rentenversicherung
7.SGB VIIGesetzliche Unfallversicherung
8.SGB VIIIKinder- und Jugendhilfe
9.SGB IXRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
10.SGB XSozialverwaltungsverfahren
11.SGB XISoziale Pflegeversicherung
12.SGB XIISozialhilfe

 

02. Wie ist die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung gestaltet?

 

03. Wie erfolgt die Aufsicht über die Sozialversicherung?

 

04. Wer ist Träger der Sozialversicherung?

TrägerZweig der Sozialversicherung
Krankenkassen
Orts-, Betriebs-, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen, Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Bundesagentur für Arbeit (BA)Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung
Berufsgenossenschaften (BG)Gesetzliche Unfallversicherung
Deutsche RentenversicherungGesetzliche Rentenversicherung
PflegekassenGesetzliche Pflegeversicherung (bei jeder Krankenkasse existiert eine Pflegekasse – auch bei der PKV)
BundesknappschaftKnappschaftliche Versicherung (Minijob) – umfasst die Kranken- und die Rentenversicherung.

 

05. Wie wird die Sozialversicherung finanziert?

  • Die Zweige der Sozialversicherung werden überwiegend aus Beiträgen finanziert; zum Teil auch aus Steuermitteln (z. B. Arbeitslosenversicherung).

  • Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

  • Die Beiträge zur Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein.

 

06. Wie hoch sind die Beitragssätze in 2018?

Kostenart der PersonalzusatzkostenJahrSummeAG-BeitragAN-BeitragKommentar
Rentenversicherung (RV)201818,60 %9,30 %9,30 % 
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)201814,60 %7,3 %7,3 %+ möglicher Zusatzbeitrag
Arbeitslosenversicherung (AV)20183,0 %1,5 %1,5 % 
Pflegeversicherung20182,55 %1,275 %1,275 %+ 0,25 % für Kinderlose
Gesetzliche Unfallversicherung (UV)1,6 %1,6 %je nach Gefahrenklasse
Umlage U1, Aufwandsausgleichsgesetz je nach Satzung der Krankenkasse
Umlage U2, Mutterschaftsgeld 
Umlage U3, Insolvenzgeld  0,15 % 
Urlaubsentgelt, BUrlG 
Summerd. 21 %  

 

07. Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in 2018?

SV-ZweigAlte BundesländerNeue Bundesländer
jährlichmonatlichjährlichmonatlich
KV, PV53.1004.42553.1004.425
RV, AV78.0006.50069.6005.800

 

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