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Rechtsbewusstes Handeln - Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes

Kursangebot | Rechtsbewusstes Handeln | Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes

Rechtsbewusstes Handeln

Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes

Hinweis: Das BetrVG ist im 1. Qualifikationsbereich (Rechtsbewusstes Handeln) ein Prüfungsschwerpunkt. Besonders relevant sind:

  • Wahlverfahren und Amtszeit (§§ 7 bis 25 BetrVG)

  • Betriebsversammlung (§§ 42 ff. BetrVG)

  • Mitwirkung und Mitbestimmung (§§ 74 bis 113 BetrVG).

In der Regel ist für die Prüfung ein Gesetzestext zugelassen. Er kann Textmarkierungen, Lesezeichen, Klebezettel und Querverweise auf andere Paragrafen enthalten – jedoch keine eigenen Kommentierungen (Stand: DIHK, Frühjahr 2017). Wir empfehlen daher die relevanten Textpassagen zu lesen, Querverweise anzubringen und wichtige Punkte zu markieren. Auf diese Weise können Sie ein Ihnen vertrautes Gesetzeswerk schaffen. Beachten Sie auch die Nützlichkeit des Sachverzeichnis beim Auffinden von Textstellen in den Arbeitsgesetzen. Dieser Hinweis gilt analog auch für andere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Ausführliche Angaben finden Sie z. B. über Google/DIHK, Hilfsmittel, bzw. es informiert Sie Ihre zuständige IHK.

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