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Bilanz nach Steuerrecht - Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) bei Immobilien

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Bilanz nach Steuerrecht

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) bei Immobilien

Inhaltsverzeichnis

Eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 I 7 EStG ist bei Gebäuden bei der linearen als auch bei der degressiven Abschreibung zulässig (R 7.4 XI 2 EStR). Sollte der Grund für eine AfaA nachträglich wegfallen, so ist eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen (§ 7 I 7 EStG). Hierbei handelt es sich um das Wertaufholungsgebot. Wenn nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen sollten, so ist folgendermaßen vorzugehen.

Ermittlung des Bilanzansatzes

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenI. Neue reguläre Abschreibungen
1. Ermittle die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
2. Wie hoch waren die ursprünglichen (= historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten?
3. Berechne die Summe aus beiden Positionen.
4. Ermittle den relevanten Abschreibungsprozentsatz.
5. Multipliziere diesen Prozentsatz mit dem Betrag aus 3.

II. Bilanzansatz Anfang des fraglichen Jahres
1. Addiere die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
2. zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten

III. Bilanzansatz Ende des fraglichen Jahres
1. Subtrahiere die Abschreibung aus I.4
2. von dem Bilanzansatz aus II 2.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Steuerpflichtige Adrian aus Mönchengladbach legt sich am 2.1.2008 ein Betriebsgebäude für 300.000 € zu und schreibt das einheitlich benutzte Gebäude zutreffend mit 2 % pro Jahr ab. An dem Betriebsgebäude lässt er am 1.6.2016 nachträgliche Herstellungsarbeiten durchführen, die mit einem Nettoaufwand von 150.000 € zu Buche schlagen.

Die planmäßige Abschreibung des Jahres 2016 berechnet sich wie folgt:

historische AK300.000 €
nachträgliche Herstellungskosten150.000 €
neue Bemessungsgrundlage450.000 €
reguläre AfA für 2016 
in Höhe von 2 % hiervon9.000 €
Bilanzansatz 1.1.2016 
historische Anschaffungskosten300.000 €
AfA für acht Jahre 
in Höhe von 2 % p.a.48.000 €
Summe252.000 €
Bilanzansatz 31.12.2016  
Bilanzansatz zu Anfang des Jahres252.000 €
abzüglich Abschreibung des Jahres 20169.000 €
Bilanzansatz am Ende des Jahres243.000 €
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