Inhaltsverzeichnis
Das Handelsrecht kennt Abschreibungen als
- planmäßige und
- außerplanmäßige Abschreibungen
- steuerliche Abschreibungen.
Im Steuerrecht existieren, jedenfalls von der Wortwahl her, weitaus mehr Abschreibungsmethoden
- planmäßige Abschreibungen
- Absetzungen für Abnutzung (§ 7 I, II EStG),
- Absetzungen für Substanzverringerung (§ 7 VI EStG),
- außerplanmäßige Abschreibungen
- Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 I 6 EStG ),
- Teilwertabschreibung (§ 6 I Nr. 1, S. 2 und Nr. 2, S. 2 EStG),
- Sonderabschreibungen,
- erhöhte Absetzungen (§ 7i EStG).
Die Motivation der Abschreibung ist im Steuerrecht oftmals eine andere als im Handelsrecht.
Es ist zunächst wichtig zu wissen,
- was überhaupt abgeschrieben werden kann und was nicht
- abnutzbare Wirtschaftsgüter,
- wer abschreiben darf
- Absetzungsberechtigte und
- Daten für die Abschreibungsberechnung.
Abschreibungsmethoden im Einkommensteuergesetz: Aufbau des § 7 EStG
Expertentipp
• § 7 I 3 EStG planmäßige Abschreibung über 15 Jahre für den derivative Goodwill
• § 7 I 4 EStG Abschreibung muss monatsgenau sein
• § 7 II EStG degressive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• § 7 III EStG Wechsel von degressiv nach linearer Abschreibung möglich bei Anwendung des § 7 II EStG
• § 7 IV EStG Gebäudeabschreibungen
• § 7 V EStG Gebäudeabschreibungen für selbst hergestellten oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafften Gebäuden.
Abschreibung von Grund und Boden
Nicht abnutzbar ist z.B. Grund und Boden.
Expertentipp
Abschreibung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der Absetzung für Abnutzung, können aber sehr wohl abgeschrieben werden im Rahmen außerplanmäßiger Abschreibungen.
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