Kursangebot | Bilanz nach Steuerrecht | Abschreibungsmethoden im Handels- und Steuerrecht

Bilanz nach Steuerrecht

Abschreibungsmethoden im Handels- und Steuerrecht

Das Handelsrecht kennt Abschreibungen als

  • planmäßige und
  • außerplanmäßige Abschreibungen
  • steuerliche Abschreibungen.

Im Steuerrecht existieren, jedenfalls von der Wortwahl her, weitaus mehr Abschreibungsmethoden

  • planmäßige Abschreibungen
    • Absetzungen für Abnutzung (§ 7 I, II EStG),
    • Absetzungen für Substanzverringerung (§ 7 VI EStG),
  • außerplanmäßige Abschreibungen
    • Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 I 6 EStG ),
    • Teilwertabschreibung (§ 6 I Nr. 1, S. 2 und Nr. 2, S. 2 EStG),
    • Sonderabschreibungen,
    • erhöhte Absetzungen (§ 7i EStG).

Die Motivation der Abschreibung ist im Steuerrecht oftmals eine andere als im Handelsrecht.

Es ist zunächst wichtig zu wissen,

  • was überhaupt abgeschrieben werden kann und was nicht
    • abnutzbare Wirtschaftsgüter,
  • wer abschreiben darf
    • Absetzungsberechtigte und
    wie man die Abschreibungsbeträge berechnet
  • Daten für die Abschreibungsberechnung.

Abschreibungsmethoden im Einkommensteuergesetz: Aufbau des § 7 EStG

Expertentipp

Hier klicken zum Ausklappen• § 7 I 1,2 EStG planmäßige Abschreibung grundsätzlich linear
• § 7 I 3 EStG planmäßige Abschreibung über 15 Jahre für den derivative Goodwill
• § 7 I 4 EStG Abschreibung muss monatsgenau sein
• § 7 II EStG degressive Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• § 7 III EStG Wechsel von degressiv nach linearer Abschreibung möglich bei Anwendung des § 7 II EStG
• § 7 IV EStG Gebäudeabschreibungen
• § 7 V EStG Gebäudeabschreibungen für selbst hergestellten oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafften Gebäuden.

Abschreibung von Grund und Boden

Nicht abnutzbar ist z.B. Grund und Boden.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenDies bedeutet jedoch nicht, dass Grund und Boden überhaupt nicht abgeschrieben werden darf. Es existieren lediglich keine planmäßigen Abschreibungen auf Grund und Boden, sehr wohl aber außerplanmäßige!

Abschreibung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens

Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der Absetzung für Abnutzung, können aber sehr wohl abgeschrieben werden im Rahmen außerplanmäßiger Abschreibungen.

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