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Bilanz nach Steuerrecht - Bewertungsvereinfachungsverfahren - Gleitendes Durchschnittsverfahren

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Bilanz nach Steuerrecht

Bewertungsvereinfachungsverfahren - Gleitendes Durchschnittsverfahren

Das gleitende Durchschnittsverfahren funktioniert so, dass man nach einem jeweiligen Zugang den bis dahin aufgelaufenen Bestand (wertmäßig) durch die insgesamt vorhandene Menge dividiert.

Der nächste Abgang wird mit genau diesem Verbrauchspreis multipliziert und ergibt den monetären durchschnittlichen Wert des jeweiligen Abgangs. Die Idee zeigt folgendes Schema.

Man rechnet also z.B.

V = (100*105 + 200*91,5)/(100 + 200) = 96 € für den ersten Verbrauch vom 1.7. oder

V = (10.500 + 18.300 - (150 + 50)*96 + 23.800 + 14.025)/500 = 94,85 für jenen vom 1.11.

Datum Art Menge Preis pro kg Wert
1.1.Anfangsbestand100 kg105 €10.500 €
1.3.Zugang200 kg91,5 €18.300 €
1.7.Abgang150 kg96 €14.400 €
1.8.Abgang50 kg96 €4.800 €
1.9.Zugang250 kg95,2 €23.800 €
1.10.Zugang150 kg93,5 €14.025 €
1.11.Abgang200 kg94,85 €18.970 €
15.11.Zugang80 kg112,5 €9.000 €
1.12.Abgang100 kg98,57 €9.856,58
Endbestand  280 kg 98,57 € 27.598,42 €



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