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Bilanz nach Steuerrecht - Allgemeines Imparitätsprinzip

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Bilanz nach Steuerrecht

Allgemeines Imparitätsprinzip

Nach dem Imparitätsprinzip dürfen Gewinne und Verluste ungleich behandelt werden. Es gilt folgende Regel:

Expertentipp

Gewinne dürfen nicht antizipiert werden (= Realisationsprinzip). Verluste hingegen müssen antizipiert werden (= Imparitätsprinzip).

Das Imparitätsprinzip findet seinen Ausfluss sowohl im

  • Ansatz als auch in der
  • Bewertung.

Ansatzmäßig deshalb, weil Rückstellungen, also unsichere (aber wahrscheinliche) Zahlungsabgänge der Zukunft, schon heute, genauer, im Entstehungsjahr vorweggenommen werden als Verlust, d.h. als Aufwand.

Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip

Zusammenfassend gilt für das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip:

Merke

Das Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne erst dann angesetzt werden dürfen, wenn sie realisiert sind (d.h. bei Gefahrenübergang). 

Das Imparitätsprinzip (es bedeutet Imparität = Ungleichbehandlung) besagt hingegen, dass Gewinne und Verluste ungleich behandelt werden müssen. Gewinne dürfen nicht antizipiert (vorweggenommen) werden, Verlustemüssen antizipiert werden. Das Imparitätsprinzip findet seinen Ausfluss insbesondere im strengen und gemilderten Niederstwertprinzip.

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