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Bilanz nach Steuerrecht - Herstellungsaufwand - Baumaßnahmen an Gebäuden

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Bilanz nach Steuerrecht

Herstellungsaufwand - Baumaßnahmen an Gebäuden

Bei Herstellungsaufwand handelt sich um Aufwendungen, welche

  • nach Fertigstellung eines Gebäudes,
  • für den Verbrauch von Gütern oder
  • für die Inanspruchnahme von Diensten,
  • für die Erweiterung oder für
  • die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende
  • wesentliche Verbesserung eines Gebäudes

entstehen (R 21.1 III 1 EStR).

Merke

Hier klicken zum AusklappenDie Konsequenz von Herstellungsaufwand ist, dass dieser aktiviert werden muss und über die Laufzeit zu verteilen ist.

Erweiterung und Verbesserung von Gebäuden

Eine Erweiterung liegt dann vor, wenn die Substanz des Gebäudes zum Beispiel durch Aufstockung oder Anbau, Vergrößerung der nutzbaren Fläche oder einen nachträglichen Einbau bisher nicht vorhandener Bestandteile vermehrt wird.

Die Verbesserung geht über den ursprünglichen Zustand wesentlich hinaus, wenn insgesamt betrachtet die Maßnahme zu einer Erhöhung zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten führt. Dies ist z.B. der Fall bei einer

  • Verlängerung der technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder bei
  • qualitativer Verbesserung des Gebäudes.
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