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Bilanz nach Steuerrecht - Tilgungsdarlehen

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Bilanz nach Steuerrecht

Tilgungsdarlehen

Im Folgenden gehen wir auf Tilgungsdarlehen ein. Wenn eine Verbindlichkeit in gleichen Jahresraten getilgt wird (= Tilgungsdarlehen), so erfolgt das Abzinsen mittels der Vervielfältiger aus der Anlage 9a zu § 13 BewG.

Berechnung des Tilgungsdarlehens nach folgender Formel

Methode

Hier klicken zum Ausklappen
  1. Ermittle, wie viel Euro in einem Jahr insgesamt getilgt werden. Wenn monatsweise getilgt wird, so multipliziere die Monatstilgungen mit 12. Sollte quartalsweise getilgt werden, so multipliziere die Quartalstilgungen mit 4 usw. Man erhält den sog. Jahreswert der Verbindlichkeit.
  2. Schlage den Vervielfältiger aus Anlage 9a zu § 13 BewG nach.
  3. Errechne den Bilanzwert der Verbindlichkeit, indem man den Jahreswert der Verbindlichkeit mit dem entsprechenden Vervielfältiger multipliziert.
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